Ärzteschaft

Ärzte weisen Fangprämien-Vorwürfe zurück

  • Dienstag, 22. Mai 2012
Uploaded: 22.05.2012 15:56:14 by mis
dapd

Berlin/Nürnberg – Als Versuch, den ärztlichen Berufsstand zu diffamieren, haben Bundes­ärztekammer (BÄK) und Kassen­ärztliche Bundes­vereini­gung (KBV) eine Studie zu sogenannten Fangprämien bezeichnet. Zum Auftakt des 115. Deutschen Ärztetages am 22. Mai in Nürnberg hatte der Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) eine Umfrage vorgestellt, wonach Ärzte Prämien dafür angenommen haben, dass sie Patienten an bestimmte Kliniken überwiesen hätten.

„Der Versuch der Krankenkassen, zeitgleich zur Eröffnung des Deutschen Ärztetages eine Skandalisierung des ärztlichen Berufstandes zu initiieren, ist gleichermaßen platt wie populistisch“, sagte der BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery. Seriös wäre es gewesen, jeden einzelnen Verdachtsfall umgehend der Ärztekammer zu melden, damit diese eine sachliche und fachliche berufsrechtliche Überprüfung und gegebenenfalls ein Berufsgerichtsverfahren hätte einleiten können, so der Ärztepräsident.

„Wir fordern die Kassen auf, Ross und Reiter gegenüber den Kammern und den Kassenärztlichen Vereinigungen zu nennen“, forderte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Köhler. Gegen Pauschalverurteilungen und allgemeine Diffamierungen verwahre sich die Ärzteschaft aber entschieden, so der KBV-Chef.

Pauschale Verdächtigungen
„Es erstaunt schon, dass die Krankenkassen niemals die Berufsgerichte bemühen, sondern lieber pauschale Verdächtigungen ausstreuen“, kritisierte Montgomery. Den Kassen gehe es offenbar um eine Diffamierung der Gesamtärzteschaft, nicht um Sachaufklärung und schon gar nicht um Verbesserungen. „Ob sie damit ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen, darf mehr als bezweifelt werden“, so der BÄK-Präsident.

Die Studie entstand unter Leitung von Kai Bussmann vom Economy & Crime Research Centers der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Im Herbst 2011 hat TNS Emnid Bielefeld dazu bundesweit 600 niedergelassene Fachärzte, 180 leitende Angestellte von stationären Einrichtungen sowie 361 nicht-ärztliche Leistungserbringer telefonisch interviewt.

Zuweisungen von Patienten gegen wirtschaftliche Vorteile sind üblich, meinten danach 14 Prozent der befragten niedergelassenen Ärzte und 35 Prozent stimmten dem zumindest teilweise zu. 20 Prozent von ihnen meinten, ein solches Vorgehen komme gegenüber anderen Ärzten oder Hilfsmittelerbringern häufig vor. Etwa ein Viertel (24 Prozent) der stationären Einrichtungen und fast jeder zweite (46 Prozent) nicht-ärztliche Leistungserbringer bezeichnete diese Praxis als üblich.

„Ich bin sicher, dass viele Leistungserbringer korrekt handeln. Wenn man aber durch die Selbsteinschätzung der Branche sieht, dass jeder fünfte Arzt die berufsrechtlichen Verbote nicht kennt und zugleich Zuweisungen gegen Entgelt auch als selbstverständlich ansieht, ist das ein Skandal“, sagte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

hil

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