Ärztekammer Berlin bewertet Heilberufekammergesetz als gute Reform
Berlin – Die Ärztekammer Berlin hat sich positiv zum heute in Kraft tretenden Heilberufekammergesetz (HKG) geäußert. Das HKG sei eine an die aktuellen Entwicklungen im Gesundheitswesen angepasste Rechtsgrundlage, die in vielen Bereichen mehr Handlungsspielräume ermögliche und eine größere Rechtssicherheit biete, sagten Kammerpräsident Günther Jonitz und Vizepräsidentin Regine Held.
„Mit der Reform des HKG, in das auch das Weiterbildungsgesetz überführt wurde, liegt nach mehrjährigem Vorlauf eine gesetzliche Grundlage aus einem Guss mit zentralen und wichtigen Neuerungen vor“, so das Führungsduo. Erfreulicherweise sei mit Blick auf die vielen Rentenversicherungsstreitigkeiten nun auch klargestellt worden, dass ärztliche Berufsausübung im Sinne des Gesetzes jede berufliche Tätigkeit ist, bei der ärztliches Fachwissen angewendet oder mitverwendet werden kann.
Die Kammer begrüßte zudem, dass die ärztliche Weiterbildung in Teilzeit durch das HKG erleichtert und das berufsrechtliche Verfahren umfassend neu gestaltet wird. Auch die berufsrechtliche Aufsicht der Kammer über ihre Mitglieder sei nun gestärkt worden. So schränkt das HKG beispielsweise die Möglichkeit, sich durch Wohnort- und Kammerwechsel einem berufsrechtlichen Verfahren zu entziehen, ein.
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