Ärztekammer Berlin kritisiert GOÄ-Novellierung

Berlin – Nach dem NAV-Virchowbund und dem Berufsverband Deutscher Internisten hat jetzt auch die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin einen Sonderärztetag zur Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gefordert. Die Delegierten sehen bei der Reform einen „fundamentalen Paradigmenwechsel“, der auf einem solchen Sonderärztetag diskutiert werden sollte. Sie beziehen sich damit in erster Linie auf eine geplante sogenannte „Gemeinsame Kommission zur Weiterentwicklung und Pflege der GOÄ“ (GeKo).
Die Aufsicht über die GeKo soll den Plänen nach das Bundesgesundheitsministerium (BMG) führen. Von Ärzten beziehungsweise der privaten Krankenversicherung eingebrachte Empfehlungen sollen einvernehmlich erfolgen, andernfalls werde das BMG entscheiden. „Das bedeutet, das Ministerium würde künftig unter anderem über die ärztlichen Berufspflichten im Zusammenhang mit der privatärztlichen Abrechnung entscheiden. Deren Regelung unterliegt bisher aufgrund der Kompetenzen der Länder aus gutem Grund den Landesärztekammern“, kritisieren die Berliner Kammerdelegierten.
Außerdem kontrolliere die GeKo künftig die sogenannte analoge Anwendung der Gebührenordnung auf neue Behandlungs- und Diagnoseverfahren. Auch sei bisher faktisch eine Aufgabe der Ärztekammern gewesen, weil sie anders als die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe über die notwendigen Kompetenzen zur Beurteilung neuer medizinischer Verfahren verfügten.
Die Bundesärztekammer (BÄK) hatte die Öffentlichkeit am vergangenen Dienstag über den Stand der Verhandlungen zur neuen GOÄ informiert. Der Verwaltungsdirektor der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und GOÄ-Beauftragter der BÄK, Bernhard Rochell, hatte dabei betont, die neue GOÄ werde – anders als in verschiedenen Medien berichtet – keine Öffnungsklausel enthalten.
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