Ärzteschaft

Ärztekammer Hamburg fordert Streichung des Paragrafen 219a

  • Donnerstag, 12. April 2018

Hamburg – Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg fordert vom Bundestag die Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch. Darin wird die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten und unter Strafe gestellt.

„Die sachliche Information darüber, welche Ärztin und welcher Arzt den Frauen in ihrer Notlage helfen kann, muss erlaubt sein und darf nicht mit Gefängnis oder Geldstrafe bedroht werden“, erklärte Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Ärztekammer Hamburg und der Bundesärztekammer, kürzlich.

Im November war eine Ärztin aus Gießen vom Amtsgericht in der hessischen Stadt zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage Informationen über Schwangerschaftsabbrüche veröffentlich hatte.

dpa

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