Ärztekammer Hessen kritisiert Webfehler bei ambulanter spezialfachärztliche Versorgung
Frankfurt – Kritik an der geplanten Finanzierung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) hat die Landesärztekammer Hessen geübt. Dabei geht es um die extrabudgetäre Honorierung der ASV – diese führe zu einer Bereinigung und damit Kürzung der vertragsärztlichen Vergütung, während die Finanzierung der Krankenhäuser unangetastet bleibe. „Dies ist ein Webfehler der Gesetzgebung“, sagte Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen. Die im Rahmen der ASV erbrachten ambulanten Leistungen von Krankenhäusern dürften keinesfalls dem Topf der Vertragsärzte entnommen werden.
Der Gesetzgeber hatte die ASV 2012 mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) umrissen. Neben Krankenhäusern sollen danach auch niedergelassene Vertragsärzte sowie Medizinische Versorgungszentren Patienten mit schweren Verlaufsformen oder seltenen Erkrankungen, die hochspezialisierte Leistungen benötigen, ambulant behandeln können. Näheres sollte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Richtlinie klären.
„An sich ist die ASV eine gute Überlegung, da es die sektorenübergreifende Zusammenarbeit ermöglicht. Aber das unbudgetierte Extrageld durch Kürzungen im vertragsärztlichen Bereich abzuwickeln und dadurch letztlich die ambulante Versorgung durch Mittelentzug zusätzlich zu benachteiligen und zu schwächen, ist eine Milchmädchenrechnung“, sagte der Ärztekammerpräsident.
Er kritisierte, dass infolge dieser Regelung die niedergelassene fachärztliche Versorgung weiter wegbrechen werde, was gerade bei schwerwiegenden Erkrankungen dramatisch sei. Die Landesärztekammer Hessen appelliert daher an die gesetzliche Krankenversicherung und die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bereinigung zu verhindern.
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