Ärztekammer Hessen will Zusammenarbeit von Praxis und Krankenhaus fördern
Frankfurt – Die Zusammenarbeit zwischen Praxen und Krankenhaus fördern und so die Sektorengrenzen im Gesundheitswesen abbauen, möchte der Präsident der Landesärztekammer Hessen, Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, in seiner kommenden, zweiten Amtszeit. „Wir befinden uns mitten in einer der größten Herausforderungen der Gesundheitspolitik. Teil dieser Herausforderung ist demografische Entwicklung“, so der Kammerpräsident.
Jetzt komme es auf eine engere, sektorenübergreifende Zusammenarbeit von ambulanter und stationärer Medizin an. Nur so könnten auch künftig ältere Menschen auf dem Land versorgt werden, denen keine weiten Wege zumutbar seien. „Die Entwicklung muss sich auch auf die ärztliche Weiterbildung auswirken“, so von Knoblauch zu Hatzbach.
Angesichts immer kürzerer Liegezeiten im Krankenhaus und einer Zunahme spezialisierter Behandlungen in der niedergelassenen Praxis könne die Weiterbildung nicht mehr ausschließlich im Krankenhaus stattfinden, sondern müsse zunehmend auch im ambulanten Bereich erfolgen. Der Kammerpräsident forderte außerdem, mehr Studienplätze einzurichten und die Zugangsvoraussetzungen zum Medizinstudium zu verändern.
Familie und Beruf besser miteinander vereinbar machen möchte die neu gewählte Vizepräsidentin der Landesärztekammer Hessen, Monika Buchalik. Das flächendeckende System von Bereitschaftsdienstzentralen in Hessen, das derzeit die Kassenärztliche Vereinigung in Hessen einführe, werde niedergelassene Ärzte entlasten. Aber auch in den Kliniken benötigten Ärzte Entlastungsangebote.
Krankenhaus ohne Kinderbetreuung unattraktiv
„Ein Krankenhaus, das keine Kinderbetreuung anbietet, wird bald keine Chance mehr haben, junge Kollegen einzustellen“, sagte Buchalik. Auch die Fortbildung, zu der Ärzte verpflichtet seien, müsse mit Kinderbetreuungsangeboten verbunden sein. Darüber hinaus forderte die Vizepräsidentin der Kammer, dass auch die Gremienarbeit von Ärzten bundesweit durch Kinderbetreuungsmöglichkeiten unterstützt werden müsse.
Ein zweiter Schwerpunkt ihrer Tätigkeit werde die Arbeit an der neuen Weiterbildungsordnung: Als beispielhaft stellte Buchalik die Förderung der ambulanten Weiterbildung durch die Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin und die Weiterbildungsverbünde Allgemeinmedizin heraus, in denen sich niedergelassene Ärzte mit Kliniken zusammenschließen. „Das benötigen wir auch für die anderen Facharztgruppen“, betonte Buchalik.
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