Ärztekammer pocht auf ärztliche Leitung in psychiatrischen Einrichtungen

Bad Nauheim – Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen betont, dass eine Fachärztin oder ein Facharzt die Behandlung in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen leiten sollte – und nicht Psychotherapeuten ohne entsprechende ärztliche Gebietsbezeichnung.
Grund dafür sei, dass es bei der Behandlungsleitung um die Erstellung und Realisierung eines komplexen Gesamtbehandlungsplans gehe, der unter anderem die somato-medizinische, psychotherapeutische, pharmakologische, pflegerische, physiotherapeutische sowie weitere fachtherapeutische und sozialarbeiterische Tätigkeiten umfasse.
„Nicht ärztliche Psychotherapeutinnen und -therapeuten verfügen nicht über die notwendige somato-medizinische und pharmakotherapeutische Qualifikation zur Erstellung und Überwachung des Gesamtbehandlungsplans“, erklärten die Delegierten bei ihrem Treffen Ende März.
Das hessische Ärzteparlament forderte zudem psychosoziale Mitarbeiter für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), zum Beispiel Psychologen oder Sozialpädagogen. Der Bedarf für diese Mitarbeiter bestehe in allen Altersgruppen, deshalb sollten sie regelhaft in den SAPV-Teams mitarbeiten, so die Delegierten.
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