Ärzteschaft

Ärztekammer Westfalen-Lippe gegen Abschaffung der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“

  • Montag, 16. April 2018

Münster – In der Diskussion um alternative Heilverfahren hat sich die Ärztekammer Westfalen-Lippe dafür ausgesprochen, die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ in der ärztlichen Weiterbildung zu erhalten. Die Homöopathie würde andernfalls in die Hände nichtärztlicher Berufsgruppen gelangen, ohne jede medizinisch-wissenschaftliche Ausbildung.

„Wenn ausgebildete Mediziner homöopathisch arbeiten, geschieht das zumindest mit einem ärztlichen Hintergrund“, sagte ÄKWL-Präsident Theodor Windhorst auf der Kammerversammlung der Ärztekammer. Laut der Kammer ist die Nachfrage nach der Zusatzbezeichnung Homöopathie gering: Von 2012 bis 2017 habe sie in Westfalen-Lippe 13 Anerkennungen erteilt.

Windhorst forderte in diesem Zusammenhang eine stärkere Regulierung der heilpraktischen Tätigkeit und erinnerte an die entsprechenden Forderungen des Freiburger Ärztetages 2017. Dieser hatte gefordert, der Gesetzgeber müsse alle invasiven Maßnahmen sowie die Behandlung von Krebs­erkrankungen vom zulässigen Tätigkeitsumfang von Heilpraktikern ausschließen. Bei Krankheiten, die vermutlich über eine Befindlichkeitsstörung hinausgingen, müsse der Heilpraktiker den Kranken zum Arzt schicken, so die Ärztetagsabgeordneten im vergangenen Jahr.

Windhorst forderte weiterhin, die Krankenkassen sollten die Kosten für Homöopathie nicht mehr im Rahmen von Satzungsleistungen erstatten. Diese Leistungen müssten auf Angebote begrenzt sein, deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen sei. „Das dürfte das Ende für homöopathische Angebote sein, denn sie seien eben nicht evidenzbasiert“, so der westfälische Ärztekammerpräsident.

Die Kammerversammlung hat sich bei ihrem Treffen außerdem in einer einstimmig angenommenen Resolution für mehr Medizinstudienplätze ausgesprochen. Die Fraktion Marburger Bund wies darauf hin, dass zur Einführung des G8-Abiturs in Nordrhein-Westfalen zusätzliche Studienplätze geschaffen worden seien, um den doppelten Abiturjahrgang zu bewältigen – an der medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum handle es sich zum Beispiel um 48 klinische Studienplätze. Dies sei jedoch nur eine Übergangsregelung gewesen, die Finanzierung dieser Studienplätze sei nur bis zum Herbst 2018 gesichert.

Das Plenum der westfälisch-lippischen Ärzteschaft stellte fest, dass die Versorgung der Bevölkerung auf Dauer nur aufrecht zu erhalten sei, wenn der drohende Verlust von medizinischen Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen abgewendet und die notwendigen zusätzlichen Studienplätze dauerhaft geschaffen würden. 

Windhorst verwies in der Debatte darauf, dass seit Anfang der 1990er-Jahre etwa 1.000 Studienplätze für Medizin in Nordrhein-Westfalen abgebaut worden seien. Dem gegenüber stünden aktuell etwa 50.000 Bewerber, die auf einen Studienplatz für Medizin warteten. „Wir müssen den Tausenden medizinischen Studienplatzanwärtern eine Chance geben“, sagte der Kammerpräsident. Die Versammlung forderte die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf, entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

hil

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