Ärzteschaft

Ärztekammern übernehmen Fremdsprachen­prüfungen für Ärzte in NRW

  • Montag, 6. Januar 2014

Münster/Düsseldorf – Die beiden Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen (NRW) werden künftig die Sprachkenntnisse ausländischer Ärzte prüfen. Die entsprechende Entschei­dung des NRW-Gesundheitsministeriums hat die Ärztekammer Westfalen-Lippe begrüßt. „Heilkunst braucht auch Sprachkunst. Die Sprache hat eine Schlüsselfunktion in der Arzt-Patienten-Beziehung. Wer ist für die Überprüfung der medizinischen Fachsprache besser geeignet als die Ärztekammern? Externe Prüfinstitute wohl kaum“, sagte der westfälische Ärztepräsident Theodor Windhorst.

Das Ministerium in Düsseldorf hat die Ärztekammern angewiesen, nicht nur das Hörverstehen und die Sprachfertigkeit, sondern auch die schriftliche Ausdrucksfähigkeit zu prüfen. Denn ausländische Ärzte müssten auch in der Lage sein, Arztbriefe und Gesundheitsbescheinigungen richtig zu formulieren, sagte NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne).

Bundeseinheitliche Standards gefordert
Die Ministerin forderte erneut bundeseinheitliche Standards für die Sprachtests, um einen „Prüfungstourismus“ in Deutschland zu verhindern. Eckpunkte für einheitliche Sprachtests soll eine Länderarbeitsgruppe bis zum Frühjahr entwickeln. Das hatte die Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2013 vereinbart.

Um ausländischen Ärzten eine Chance auf eine qualifizierte Berufstätigkeit zu geben, bietet NRW auch spezielle Sprachkurse. Aktuell laufen 28 Kurse mit rund 380 Medi­zinern. Daneben gibt es ein Integrationsprojekt für ausländische Ärzte. „Wir dürfen auch diejenigen nicht aus den Augen verlieren, deren Qualifikation bisher bei uns nicht anerkannt werden konnte und die deshalb berufsfremd beispielsweise als Taxifahrerin oder Taxifahrer arbeiten“, sagte Steffens.

Mehr als 20 Prozent ausländische Ärzte in Westfalen-Lippe
Wegen des wachsenden Ärztemangels in Westfalen-Lippe arbeiteten in dem Landesteil laut Kammer seit 2010 immer mehr ausländische Ärzte. Ende 2013 kamen rund 5.000 der 41.100 Kammerangehörigen aus dem Ausland. 3.800 dieser ausländischen Ärzte waren in Krankenhäusern tätig. Dies entspricht einem Anteil von 21,5 Prozent. Unter den Berufseinsteigern und Assistenzärzten hat gegenwärtig jeder zweite Arzt eine auslän­dische Staatsangehörigkeit. In einzelnen Kreisen in Westfalen-Lippe liege deren Anteil sogar bei 80 Prozent. In ganz NRW stammen rund 6.000 der etwa 37.500 Klinikärzte aus dem Ausland.

In NRW ist neben der Vorlage eines allgemeinen Sprachzertifikats (Stufe B2) auch eine Prüfung der fachsprachlichen Kenntnisse notwendig. Diese Prüfung wurde bisher bei den Bezirksregierungen abgelegt, seit Januar übernehmen die Ärztekammern diese Aufgabe. Nach Ansicht der Ärztekammer Westfalen-Lippe sollten Ärzte möglichst Sprachkenntnisse der höheren Stufe C1 aufweisen und auch die Fachsprache entsprechend beherrschen. Die Kammer unterstützt deshalb aktiv Angebote zur berufsbezogenen Sprachqualifikation und will an der Sicherstellung dieser Qualifikation mitwirken.

Windhorst geht aber noch einen Schritt weiter: Neben der Frage der Sprachqualifikation und ihrer Überprüfung sei es auch überlegenswert, ob die Kammern die Approbation übernehmen könnten. „Wir sollten überlegen, ob nicht zuletzt ein Instrumentarium von approbationsrechtlichen wie auch berufsrechtlichen Interventionsmöglichkeiten in einer Hand den Kammern die so oft geforderte wirksame Überwachung der ärztlichen Berufspflichten erleichtern würde“, sagte Windhorst.

hil

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