Ärztemangel: Hessen erwartet bessere Versorgung durch Landarztgesetz
Frankfurt/Main – Das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Bekämpfung des Ärztemangels auf dem Land wird nach Ansicht von Experten auch die Lage für Patienten in Hessen bessern. Damit würden einer Unterversorgung auf dem Land vorgebeugt und bürokratische Hürden abgebaut, urteilten Vertreter des Sozialministeriums, der Landesärztekammer und der Krankenkasse BKK Hessen am Donnerstag in Frankfurt am Main.
Alle betonten, in Hessen gebe es derzeit aber noch keinen Ärztemangel auf dem Land. Das Vorhaben der Bundesregierung stößt bei ihnen jedoch in einzelnen Punkten auch auf Vorbehalte.
Mit dem sogenannten Versorgungsstrukturgesetz will Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die medizinische Versorgung im ländlichen Raum verbessern. Nach dem Gesetzentwurf soll unter anderem die Niederlassung in dünn besiedelten Regionen durch höhere Honorare attraktiver werden.
Der Präsident der Landesärztekammer, Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, kritisierte, nur mit Geld könnten Ärzte nicht aufs Land gelockt werden. Auch Freizeit und Familie spielten eine Rolle.
Unterstützung erhielt er vom Leiter der Abteilung Gesundheit im Sozialministerium, Jörg Osmers. Dieser betonte, Medizinstudenten könnten sich nicht schon wie im Entwurf vorgesehen im ersten Semester für eine Zukunft als Hausarzt auf dem Land entscheiden. Den Meisten sei erst nach dem Examen klar, in welche Richtung sie gehen wollten. Weil 70 Prozent der angehenden Ärzte weiblich seien, würden zudem Teilzeitmodelle immer wichtiger.
Osmers hob hervor, jedes Bundesland werde sich aus Kostengründen dagegen wehren, die im Gesetz vorgesehen zusätzlichen Studienplätze für Medizin zu schaffen. Hessen bilde derzeit schon mehr Ärzte aus, als es für den eigenen Bedarf brauchen würde. Er lobte, mit dem Gesetz sei aber erstmals eine regionalisierte Bedarfsplanung möglich. Derzeit sei diese noch nicht flexibel genug.
Als Beispiel nannte Osmers den Hochtaunuskreis. Derzeit sei Bad Homburg mit 250 Prozent überversorgt, 25 Kilometer weiter in Grävenwiesbach müsse aber nach einem Arzt gesucht werden. Nach der aktuellen Bedarfsplanung sei der Kreis aber ausreichend versorgt, weil nur der Wert für die ganze Region gezählt werde. Das ändere sich mit dem Versorgungsgesetz.
Mit einem schnell messbaren Erfolg des Gesetzes ist nach Ansicht von Landesärztekammer-Präsident von Knoblauch zu Hatzbach aber nicht zu rechnen. Allein die Ausbildung neuer Ärzte dauere zehn bis zwölf Jahre. Er forderte, dass auch Städte und Gemeinden mithelfen sollten, geeignete Strukturen auf dem Land zu schaffen. Sie könnten beispielsweise Ärzten eine Praxis zur Verfügung stellen.
Die Krankenkasse BKK sieht wegen des Gesetzes steigende Kosten auf sich Krankenkassen zukommen. Der Entwurf der Bundesregierung blende die Finanzierung aus: Es entstünden jede Menge Mehrkosten.
Das Gesetz habe zudem zur Folge, dass Ärzte mehr Geld für ihre Arbeit erhielten. „Die Löhne der Beitragszahler steigen aber nicht so stark wie das Ärztehonorar“, betonte er. Bundestag und Bundesrat entscheiden in den nächsten Monaten über das Gesetz. In Kraft treten soll es am 1. Januar 2012.
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