Ärzteschaft

Ärzteorganisationen: Türkei muss ärztliche Pflicht zur Hilfeleistung respektieren

  • Mittwoch, 19. März 2014

Köln – In einem Brief an den türkischen Premierminister Recep Tayyip Erdogan hat die Bundesärztekammer (BÄK) gemeinsam mit zehn weiteren internationalen Ärzteorga­nisationen die Entscheidung des türkischen Gesundheitsministeriums kritisiert, gerichtlich gegen den Vorstand der Türkischen Ärztekammer (TMA) vorzugehen. Der TMA wird vorgeworfen, während der Proteste im Gezi Park gegen die religiös-konser­vative Regierung im vergangenen Jahr unerlaubterweise „medizinische Versorgungs­einheiten“ für verletzte Demonstranten in Moscheen, Shopping Centern und Hotels organisiert zu haben. Damit habe die TMA ihre Kompetenzen überschritten.

Grundlage für die Anklage ist ein Gesundheitsgesetz, das im Januar erlassen wurde und eine ärztliche Notfallversorgung nur noch bis zum Eintreffen der offiziellen Notfallkräfte erlaubt. Bei Verstößen drohen bis zu drei Jahre Haft und hohe Geldstrafen.

„Ärzte dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie ihre Pflicht erfüllen und sich um Menschen kümmern, die auf medizinische Hilfe angewiesen sind“, erklärte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery jetzt mit Blick auf die Anklage. Die beschuldigten Ärzte hätten nicht nur unter hohem persönlichem Risiko internationale medizinethische Standards befolgt, sondern auch im Einklang mit dem türkischen Strafgesetz gehandelt.

Die türkische Regierung solle die ärztliche Pflicht zur Hilfeleistung respektieren und das Gerichtsverfahren sofort und bedingungslos einstellen, heißt es in dem Brief. Unterzeich­net haben ihn neben der Bundesärztekammer die Menschenrechtsorganisation Physicians for Human Rights, der Weltärztebund, die British Medical Association, das Standing Committee of European Doctors, die American Academy of Emergency Medicine, die International Federation of Health and Human Rights, die Organisation Doctors for Human Rights, die Alliance of Health Organizations, die Organization Global Health through Education, Training and Service sowie die Irish Nurses and Midwifery Organization.

Dies ist nicht der erste Protestbrief, mit dem sich internationale Ärzteorganisationen an die türkische Regierung wenden. Bereits im vergangenen Sommer hatten sie das Vorgehen der Polizeikräfte gegen Ärzte bei den Protesten im Gezi Park scharf kritisiert. Es sei völlig inakzeptabel, dass Polizeikräfte versucht hätten, verletzten Demonstranten den Zugang zu medizinischer Versorgung vorzuenthalten oder medizinisches Personal, das verletzten Demonstranten zu Hilfe kommen wollte, festzunehmen, hatte die BÄK erklärt.

Auch die jüngste Gesundheitsgesetzgebung, die bestimmte Aspekte der Notfallver­sorgung durch Ärzte kriminalisiere, widerspreche zutiefst internationalen Menschen­rechts­standards und der ärztlichen Ethik, sagte BÄK-Präsident Montgomery.

HK

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