Ärzteschaft darf nicht in Abwehrkampf verfallen

Münster – Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Johannes Albert Gehle, hat sich in der jüngsten Sitzung der Kammerversammlung für eine „interprofessionelle Zusammenarbeit“ der Gesundheitsfachberufe ausgesprochen.
„Die Ärzteschaft darf nicht in einen Abwehrkampf gegenüber anderen Berufsfeldern verfallen“, betonte Gehle. „Aber eines ist absolut unerlässlich: Für mich ist die Gesamtverantwortung des Arztes Dreh- und Angelpunkt, wenn es um die kooperative Versorgung der Patientinnen und Patienten geht.“
Diese Verantwortung wolle die Ärzteschaft auch übernehmen. Ärzte seien die „Kümmerer, die den Gesamtüberblick behalten müssen“. Der ÄKWL-Präsident warnte davor, „irgendwann wegzukommen von der ganzheitlichen Betrachtung des Patienten und einem aufeinander abgestimmten Behandlungsprozess hin zu einem rein sequenziellen Abarbeiten einzelner Gesundheitsprobleme wie am Fließband einer Fabrik“.
Stattdessen seien eine Schärfung der Definition des Arztvorbehaltes, eine Konzentration des Arztes auf seine Kernkompetenzen und letztendlich eine Weiterentwicklung der Kooperation mit anderen Gesundheitsfachberufen mit interprofessionellen Teams nötig.
„Das Zusammenwirken der Gesundheitsberufe und eine interprofessionelle Kooperation sind für uns Ärzte existenzielle Zukunftsthemen: Denn es geht entscheidend um die Frage, wie wir den Arztberuf gerade in der unverzichtbaren Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen auch künftig so positionieren, dass das Qualitätsniveau der Patientenversorgung erhalten bleibt und nicht unterlaufen wird“, verdeutlichte Gehle.
Außerdem sei der für die medizinische Versorgung geltende Facharztstandard ein Patientenrecht. Eine Ausübung der Heilkunde durch Nichtärzte unterschreitet nach Ansicht des ÄKWL-Präsidenten das derzeit hohe medizinische Qualitätsniveau der Versorgung und gefährdet die Patientensicherheit. Daher lehne er auch den Einstieg in Modellprojekte ab, die Apothekern das Impfen ermöglichen sollen.
Neue Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit der Digitalisierung
Befasst hat sich das westfälisch-lippische Ärzteparlament in seiner jüngsten Sitzung erneut mit dem Dauerthema „Digitalisierung der Medizin“. „In den Praxen landauf, landab haben die Fehler in der Telematikinfrastruktur für Unruhe gesorgt“, stellte Gehle fest. „Gleichzeitig hat die telemedizinische Behandlung in den letzten Wochen an Fahrt aufgenommen.“
Der ÄKWL-Präsident verwies auch darauf, dass der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) „zur Nutzung digitaler Angebote unentbehrlich wird“. Mit dem Notfallfalldatenmanagement (NFDM), dem elektronischen Medikationsplan (eMP), der Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) würden vier digitale Anwendungen unmittelbar vor der Einführung stehen, für die der eHBA benötigt wird.
„Wir müssen uns als Ärzte aber auch fragen, wie weit wir mit der Digitalisierung gehen wollen und inwieweit wir sie brauchen“, stellte Gehle klar. Fest stehe, dass sie eine der wichtigsten Aufgaben der Ärzteschaft der nächsten Jahre sei, zumal eine Umfrage unter niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten belege, dass mehr als die Hälfte von ihnen bereits die Videosprechstunde anbietet. Von den Ärzten, die jünger als 40 Jahre sind, nutzten sogar 80 Prozent die Videosprechstunde.
Der Vorstand der ÄKWL habe daher eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der Digitalisierung befasst. „Wir müssen uns einmischen und sagen, was geht und was nicht geht. Wir dürfen das nicht den Krankenkassen überlassen“, sagte Gehle mit Blick auf digitale Angebote der Kassen wie etwa elektronische Gesundheitsakten.
Qualitätsstandards für digitale Anwendungen setzen
Uwe Büsching warnte in der anschließenden teils kontrovers, aber stets ruhig und sachlich geführten Diskussion davor, das Augenmerk nur auf die digitalen Angebote der Krankenkassen zu legen. „Es gibt noch viele andere Anbieter, die damit Geld verdienen wollen. Das Geld wird uns nachher in der Versorgung fehlen“, befürchtete der im ostwestfälischen Bielefeld niedergelassene Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Blick auf große Unternehmen wie Amazon, Apple und Google.
Nach Ansicht von Arnold Greitemeier könnte es dadurch auch „zu einer Wende in der Versorgung“ kommen, da die Anbieter Patienten als Kunden sehen würden. „Es kommt dann zu einer Kundenorientierung, bei der sich die Anbieter in die Arzt-Patient-Beziehung einmischen“, befürchtete der in Gelsenkirchen niedergelassene Internist, der der Liste Marburger Bund angehört.
Norbert Hartmann, niedergelassener Hausarzt in Hörstel im Münsterland, von der Hausarztliste forderte die Ärztekammer auf, selbst Maßstäbe und Qualitätsstandards für digitale Anwendungen zu entwickeln und festzulegen.
Dieser Forderung schloss sich auch Ingolf Hosbach an. „Gut wäre auch eine App, die dem Patienten, der Angst vor einer Ansteckung im Wartezimmer hat, angibt, bei welchem Arzt er zum jeweiligen Zeitpunkt die kürzeste Wartezeit hat“, sagte der Betriebsarzt des Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikums Bergmannsheil in Bochum, der der Liste Marburger Bund angehört.
Gehle kündigte an, dass die ÄKWL in Kürze verbindliche Qualitätsstandards für den Telenotarzt einführen wird. Weitere Standards für digitale Anwendungen sollen folgen.
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