Ärzteschaft

Ärzteschaft und Krankenhausträger: Krieg in der Ukraine beenden, humanitäre Hilfe ausbauen

  • Mittwoch, 2. März 2022
/picture alliance, ASSOCIATED PRESS, Darko Vojinovic
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Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zeigen sich in einer gemeinsamen Mitteilung tief besorgt wegen eines möglichen Kollaps der medizinischen Versorgung in der Ukraine. Der verbrecherische russische Angriffskrieg koste Menschenleben und verursache unmittelbar schweres körperliches und seelisches Leid.

Darüber hinaus würden die massiven Angriffe die medizinische Gesundheitsversorgung in den betroffe­nen Gebieten zerstören und die Gesundheit und das Leben auch der nicht unmittelbar von den Kämpfen betroffenen Bevölkerung gefährden, so BÄK und DKG. „Die Bombardierung von Krankenhäusern ist ein weiterer Beleg für das rücksichtslose und menschenverachtende Vorgehen auch gegen die Zivilbevöl­kerung.“

Man stehe im Kontakt mit der Bundesregierung, um humanitäre Hilfsangebote in Deutschland zu koordinieren – insbesondere gehe es um die Aufnahme und bundesweite Verteilung von Verletzten und anderen Patientinnen und Patienten, für die in der Ukraine keine medizinische Versorgung mehr möglich ist.

Um möglichst schnell medizinische Hilfe in der Ukraine sowie in den Flüchtlingslagern der Anrainer­staaten leisten zu können, rufen Bundesärztekammer und Deutsche Krankenhausgesellschaft zu Spen­den auf. Benötigt werden Mittel für Verbandsmaterialien, Medikamente, medizinische und technische Ausrüstung sowie psychologische Unterstützung.

„Die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft fordern die russische Führung auf, diesen völkerrechtswidrigen Krieg sofort zu beenden“, so der eindringliche Appell.

Bis zu einem vollständigen Ende der Kampfhandlungen müssten insbesondere Einrichtungen der medizinischen Infrastruktur, wie Krankenhäuser, Arztpraxen und Apotheken vor Zerstörung geschützt werden.

Transportmöglichkeiten und Fluchtkorridore für verletzte und traumatisierte Menschen seien zu sichern beziehungsweise einzurichten.

EB

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