Ärztetag: Notfallversorgung und sichere Patientendaten

Düsseldorf – Der 117. Deutsche Ärztetag hat Bund und Länder sowie die Selbstverwaltung aufgefordert, für die Notfallversorgung die notwendigen finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen zu schaffen. Besonders wichtig sei, dass Notfallpatienten weiterhin schnell eine geeignete Einrichtung erreichten.
Der Ärztetag sprach sich dafür aus, Patientendaten besser vor Marktforschungsunternehmen zu schützen. Die Weitergabe dürfe nicht ohne individuelles Einverständnis der Betroffenen erfolgen. Das fünfte Sozialgesetzbuch erlaube es im Augenblick, anonymisierte Rezeptdaten aus Apothekenrechenzentren für Marktforschungsanalysen zu verkaufen. (Paragraf 300 Absatz 2 Satz 2).
Der Ärztetag forderte eine Fortbildung Medizinischer Fachangestellter zur „Medizinischen Fremdsprachenassistentin“, um Patienten mit Migrationshintergrund besser zu beraten.
Ein weiterer Antrag beschäftigte sich mit der Pränataldiagnostik: Das Ärzteparlament forderte klare Richtlinien im Umgang mit Nichtinvasiven Pränataltests (NIPT), um einen Missbrauch zu verhindern. Die auf den Markt gekommenen Blutuntersuchungen würden unkontrolliert beworben und überforderten viele Schwangere.
Die Delegierten des Ärztetages haben den Gesetzgeber aufgefordert, zukünftig zu erwartende hohe Gebühren für einen Antrag betroffener Eltern auf eine Begutachtung für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) gesetzlich als Kassenleistung im fünften Sozialgesetzbuch zu verankern. „Zunehmend wird deutlich, wie hoch die Gebühren sein müssten, wollten die geplanten PID-Ethikkomissionen kostendeckend arbeiten“, heißt es in dem betreffenden Entschließungsantrag.
Mit Sorge sehen die Delegierten die Zunahme von multiresistenten Keimen. Sie begrüßten daher die Bemühungen des Gesetzgebers, mit der Novelle des Arzneimittelgesetzes den Einsatz der Antibiotika in der Tiermast zu vermindern.
Das Ärzteparlament forderte den Gesetzgeber auf, kurzfristig eine Definition derjenigen medizintechnischen Produkte vorzulegen, bei denen vor ihrer Zulassung in geeigneter Weise die klinische Wirksamkeit zu überprüfen ist. Bislang muss in Deutschland lediglich ein CE-Zeichen erlangt werden, um ein medizintechnisches Produkt in Umlauf zu bringen oder anzuwenden, ohne dass ein Nachweis der klinischen Wirksamkeit und Sicherheit erbracht worden ist. Hierdurch würden Jahr für Jahr Patienten fragwürdigen Prozeduren ausgesetzt und nicht akzeptable Kosten erzeugt.
Die führenden Internet-Bewertungsportale wurden aufgefordert, bei Löschung von Schmähkritik beziehungsweise nicht nachweisbaren Behauptungen auch die damit verteilten Schulnoten zu löschen. „Bisher werden nur die Texte, jedoch nicht die Schulnoten gelöscht. Auch eine schlechte Notenbewertung kann eine Schmähkritik darstellen, wenn sie unzutreffend ist und willkürlich abgegeben wurde“, so die Begründung.
Die Übernahme von Transportkosten zur ambulanten Behandlung soll als regelhafter Vertragsbestandteil in bestehende und zukünftige Verträge aufgenommen werden, forderte der Ärztetag. Darüber hinaus seien Versicherte über die Konsequenzen bei Verzicht auf diese Leistungen vorab aufzuklären. Private Krankenversicherer hätten derzeit in der Mehrzahl der Fälle in den Vertragsbedingungen keine Kostenübernahme für Fahrten zu einer ambulanten ärztlichen Versorgung vorgesehen, so die Antragsbegründung.
Die Verursacher von Flug- und Verkehrslärm sollen nach dem Willen des Ärztetages bei entstandenen Krankheiten maßgeblich an den notwendigen Behandlungskosten beteiligt werden. Dem Versichertensystem dürften nicht mehr mehrere 100 Millionen Euro pro Jahr entzogen werden hieß es von Seiten der Delegierten.
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