Ärzteschaft

Ärztetag passt (Muster-)Berufs­ordnung an

  • Donnerstag, 14. Mai 2015

Frankfurt am Main – Neue Regeln für Ärzte: Die Delegierten des 118. Deutschen Ärztetages haben heute in Frankfurt der Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-)Berufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) zugestimmt.

Unter anderem geht es dabei um das Recht des Patienten, seine Krankenakte einzusehen. Bislang waren diejenigen Teile von der Einsichtnahme ausgenommen, die subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen des Arztes enthalten. Nach der neuen MBO-Ä müssen Ärzte Patienten auf deren Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, sie betreffende Patientenakte gewähren. Ausnahme: Erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter stehen diesem entgegen. Die Änderung war nötig, weil das Patientenrechtegesetz von 2013 dies so vorsieht.

Weitere Neuregelungen betreffen die Zulässigkeit einer Teil-Berufsausübungs­gemeinschaft und Bestimmungen zur Weiterführung der Praxis nach dem Tod des Praxisinhabers. Die MBO-Ä sieht jetzt vor, dass Ärzte die Praxis bis zu sechs Monate zugunsten eingetragener Lebenspartner übergangsweise weiterführen können. Bislang galt dies nur für drei Monate und nur zugunsten von Ehepartnern.

Die Berufsordnung regelt die Rechte und Pflichten von Ärzten gegenüber ihren Patienten, den Berufskollegen und der Ärztekammer. Wesentliche Inhalte sind unter anderem die Schweigepflicht, die Fortbildung, die Werbung, die gemeinsame Praxisausübung sowie das allgemeine berufliche Verhalten.

Die Ärztekammern beschließen die Berufsordnungen für ihren jeweiligen Bereich. Die MBO-Ä ist eine Vorlage für die Berufsordnungen der Landesärztekammern und soll dazu beitragen, die Regelungswerke in den einzelnen Ländern möglichst einheitlich zu gestalten.

EB

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