Ärzteschaft

Ärztetag stärkt Bundesärztekammer bei GOÄ-Novelle den Rücken

  • Samstag, 23. Januar 2016
Uploaded: 23.01.2016 20:05:17 by mis
Lopata

Berlin - Die Delegierten des außerordentlichen Deutschen Ärztetages haben heute in Berlin den Verhandlungsführern der Bundesärztekammer (BÄK) bei der Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) den Rücken gestärkt: Mit großer Mehrheit stimmten sie in Berlin für einen entsprechenden Leitantrag des BÄK-Vorstandes. Damit sind die Weichen für eine Weiterführung der Verhandlungen mit dem Bundesgesundheits­ministerium (BMG) sowie der Privaten Kranken­versicherung (PKV) gestellt.

In dem Antrag beauftragen die Abgeordneten den Ausschuss Gebührenordnung bei der BÄK, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die neue GOÄ eine "doppelte Schutz­funktion" für Ärzte und Patienten erfüllt – für Patienten, die vor finanzieller Über­forderung geschützt werden sowie für Ärzte, deren Leistung angemessen vergütet wird. Außerdem appellieren die Delegierten an die Bundesregierung, die Novelle der GOÄ noch in dieser Legislaturperiode in Kraft zu setzen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte noch auf dem Neujahrs­empfang der Deutschen Ärzteschaft Mitte Januar bekräftigt, in diesem Jahr eine Novelle verabschieden zu wollen. Im Gegensatz zu seinen beiden Amtsvorgängern, Philipp Rösler und Daniel Bahr (beide FDP), hat Gröhe keine Verpflichtung durch den Koalitions­vertrag, eine GOÄ-Novelle durchzusetzen.

Die Delegierten überwiesen Anträge, die eine Unterbrechung der laufenden Verhand­lungen bedeutet hätten, an den zuständigen Ausschuss. "Das war ein klarer Vertrauensbeweis für den Vorstand der BÄK und die Verhandlungsführer, die sich seit Jahren für eine neue GOÄ einsetzen," erklärte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery in einer Mitteilung im Anschluss an den außerordentlichen Ärztetag.

Kontroverse Debatte über Änderung der Bundesärzteordnung
In der kontroversen und teilweise emotionalen Debatte war das Meinungsbild sehr unterschiedlich: Einige Redner forderten den absoluten Stopp der Verhandlungen, andere Korrekturen in Einzelfällen und die Mehrheit die Stärkung der aktuellen Verhandlungs­führer. So artikulierten einige Delegierte ihre Sorge, die Freiberuflichkeit könne in Gefahr geraten, wenn im Zuge der Novellierung der Paragrafenteil der GOÄ sowie auch der Paragraf 11 der Bundesärzteordnung geändert werde. Im Paragraf 11 sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die GOÄ festgelegt. Änderungen in beiden Bereichen seien allerdings nötig, um die Vorgaben des Gesetzgebers einzuhalten, erläuterten Mitglieder des BÄK-Vorstandes sowie die Verhandlungsführer.

Im Zuge der Änderung des Paragrafen 11 der Bundesärzteordnung ist auch die Gründung einer Gemeinsame Kommission (GeKo) vorgesehen, die Empfehlungen zur Weiterentwicklung der GOÄ abgeben soll. Die GeKo ist mit vier ärztlichen Vertretern sowie je zwei Vertretern der PKV und der Beihilfe besetzt. Da jedes Mitglied in diesem Gremium ein Veto-Recht hat, muss das BMG im Streitfall eine Lösung herbeiführen.

Die Einrichtung der GeKo bereitete vielen Delegierten allerdings die Sorge, hier könne zu viel Einfluss von Nicht-Ärzten und insbesondere der Privaten Krankenversicherung auf die GOÄ genommen werden. "Ist es wirklich so, dass die Empfehlungen aus diesem Gremium vergleichbar sind mit denen des derzeitigen zentralen Konsultations­ausschusses", fragte Elmar Wille, Vizepräsident der Landesärztekammer Berlin, der das Referat für die Kritiker der GOÄ-Novelle vor den Delegierten hielt. Er komme eher zum Schluss, dass durch stärkeren Einfluss der PKV und der Beihilfe die ärztliche Freiberuflichkeit eingeschränkt werde.

Vertraulichkeit vom BMG vorgeschrieben
Dem widersprachen etliche Delegierte: "Wir müssen uns einigen, nicht mit Gegnern, sondern mit Partnern", hieß es da. "Für mich speist sich die Freude am Beruf aus dem Grundgesetz und nicht aus der GOÄ", erklärte Andreas Botzlar, Vize-Präsident des Marburger Bundes.  

Die Verhandlungsführer der BÄK erklärten, sie hätten an einigen Stellen mehr kommunizieren können. Allerdings müsse klar sein, dass "man solche Verhandlungen nur unter Vertraulichkeit" führen könne und nicht in einer großen Runde. Außerdem habe das BMG ein "Verschwiegenheitsgelübde" von allen Verhandlungspartnern gefordert. Allerdings habe das Ministerium zugesichert, nach Ende der Verhandlungen hinter verschlossenen Türen, alle Verbände – Ärzte wie Versicherungen – dazu noch einmal in einem Anhörungsverfahren zu Wort kommen zu lassen.

Der Hausärzteverband sowie die Allianz Deutscher Ärzteverbände kündigten in einer gemeinsamen Mitteilung im Anschluss an den Ärztetag an, die Arbeit des Vorstandes sowie der Verhandlungsführer weiter kritisch zu begleiten. Sie forderten "einen fairen und offenen Dialog mit der gesamten Ärzteschaft."

bee

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung