Gratwanderung

Ärztlich begleiteter Suizid: Deutliche Ablehnung einiger Kammern

  • Mittwoch, 6. April 2011

Auf der Tagesordnung des diesjährigen Deutschen Ärztetages geht es unter anderem auch um die Novellierung der (Muster-)Berufsordnung und dabei auch um einen für Ärzte überaus wichtigen Punkt – den Paragrafen 16 (Beistand für Sterbende).

Darin heißt es bisher: „Ärztinnen und Ärzte dürfen – unter Vorrang des Willens der Patientin oder des Patienten – auf lebensverlängernde Maßnahmen nur verzichten und sich auf die Linderung der Beschwerden beschränken, wenn ein Hinausschieben des unvermeidbaren Todes für die sterbende Person lediglich eine unzumutbare Verlängerung des Todes bedeuten würde. Ärztinnen und Ärzte dürfen das Leben der oder des Sterbenden nicht aktiv verkürzen.“

Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, regte im Zusammenhang mit der Neufassung der Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung an: „Ich bin dafür, dass wir das Berufsrecht so formulieren, dass Nachdenklichkeit bei Ärztinnen und Ärzten erzeugt wird, wie sie sich berufsrechtlich zu verhalten haben.“

In den Grundsätzen heißt es jetzt, dass die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe sei. Diese Aussage tritt an die Stelle der bisherigen Feststellung, dass die Mitwirkung des Arztes an der Selbsttötung des Patienten dem ärztlichen Ethos widerspreche.

Diese Neufassung und eine mögliche Änderung der Berufsordnung werden allerdings wohl zu intensiven Diskussionen auf dem Ärztetag führen. Bereits jetzt lehnen beispielsweise die Ärztekammer Hessen und die Ärztekammer Westfalen-Lippe eine ärztliche Beihilfe zum Suizid und auch die überarbeiteten Grundsätze deutlich ab.

Die hessischen Delegierten betonten, dass es ein entscheidender Unterschied sei, ob Ärztinnen und Ärzte Patienten am Ende des Lebens begleiten, wie es ihre Aufgabe sei, anstatt ihnen zu einem selbst herbeigeführten Tod zu verhelfen.

„Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung widerspricht den ethischen Grundsätzen unseres Selbstverständnisses,“ sagte der Kammerpräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Theodor Windhorst.

Möglicherweise wird diese Ansicht auch von Delegierten des Deutschen Ärztetages geteilt werden. Schließlich hatten sich auch bei einer Umfrage im Auftrag der Bundesärztekammer 62 Prozent der befragten Ärzte gegen eine Legalisierung des ärztlich begleiteten Suizids ausgesprochen.

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