Ärztliche Selbstverwaltung: Vorstände plädieren für einheitliches KV-System
Köln – Für eine einheitliche Interessenvertretung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte unter dem Dach der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) haben sich Vorstandsmitglieder aus acht KVen sowie der Vorsitzende der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Hans-Jochen Weidhaas und seine beiden Stellvertreter, Andreas Gassen und Stefan Windau, ausgesprochen. In einer Denkschrift, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, kritisieren die Unterzeichner die jüngsten Auseinandersetzungen zwischen Haus- und Fachärzten innerhalb der KBV-Vertreterversammlung und des Vorstandes als „zutiefst destruktiv“.
Die KBV und die KVen seien die einzigen Organisationen, die für die Gesamtheit der ambulant tätigen Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten sprechen könnten. Das sei ein Alleinstellungsmerkmal. Eine Trennung von Sachverhalten nach „rein hausärztlich“ und „rein fachärztlich“ möge in kleinen Zusammenhängen vereinzelt möglich sein, in großen aber nicht. Strukturfragen der ambulanten Versorgung müssten immer Gegenstand gemeinsamer Abwägungen aller Beteiligten sein.
„Unser Verständnis der Interessenvertretung ist darauf ausgerichtet, gute Arbeitsbedingungen für alle ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten zu erreichen“, schreiben die Unterzeichner. Dazu gehöre auch eine funktionierende Diskussionskultur.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD Forderungen unter anderem aus dem Deutschen Hausärzteverband nach einer Trennung der Bereiche aufgegriffen. Dort heißt es, die Vertreterversammlungen der KVen und der KBV sollten künftig zu gleichen Teilen aus Haus- und Fachärzten bestehen, die eigenständig über ihre jeweiligen Belange entscheiden.
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