Ärztliche Versorgung in Berlin durch drohende Praxisaufkäufe gefährdet
Berlin – Die Landesgruppe Berlin/Brandenburg des NAV-Virchow-Bundes hat an die Berliner Bundestagsabgeordneten appelliert, den Regelungen zum Praxisaufkauf im geplanten GKV-Versorgungsstärkungsgesetz doch noch zu streichen. Die Regelung bedrohe in Berlin die Patientenversorgung warnte der Internist Matthias Coordt, der der Landesgruppe vorsteht.
Im Augenblick wird der Versorgungsgrad für Hausärzte in Berlin mit 116,6 Prozent ausgewiesen, dies entspricht einer Hausarztzahl von rund 2.400. Diese Zahl ist laut dem NAV aber irreführend. „In dieser Statistik ist nicht erfasst, dass ein großer Teil dieser Ärzte nicht hausärztlich tätig ist.
Es handelt sich um Arztsitze des hausärztlichen Versorgungsbereiches, die überwiegend in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) großer Kliniken angesiedelt sind und dort zur spezialisierten oder hochspezialisierten Behandlung eingesetzt werden“, so Coordt. Würde man diese Sitze aus der Bedarfsanalyse herausrechnen, käme man auf einen Versorgungsgrad von unter 100 Prozent.
Die überwiegende Zahl der originären Hausarztsitze befände sich jedoch im Bereich von Einzel- und Gemeinschaftspraxen. Es seien genau diese für die alltägliche Versorgung wichtigen Sitze, denen der Aufkauf drohe, so Coordt weiter. MVZ seien von der Regelung ausgenommen. Die Folgen dieser Entwicklung seien fatal. „Unterm Strich bedeutet dies, dass nachweisbar viele ausgewiesene Hausarztsitze nicht in der hausärztlichen Versorgung arbeiten, die Bedarfszahlen also falsch sind, und dass andererseits die Umsetzung der Intention des Gesetzgebers genau im originären Hausarztbereich den schon bestehenden Mangel verschärfen würde“, so Coordt.
Aber auch bei den Fachärzten gebe es vergleichbare Probleme. Trotz rechnerischer Überversorgung beklagten viele Patienten die teils langen Wartezeiten und zu volle Praxen bei den Spezialisten.
„Die Regelung ist ein gesundheitspolitischer Irrweg ersten Ranges“, so das Fazit des NAV-Landeschefs.
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