Ärztlicher Beirat definiert Anforderungen an Elektronische Fallakte
Düsseldorf/Münster – Der ärztliche Beirat zur Begleitung des Aufbaus einer Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen hat in seiner jüngsten Sitzung Anforderungen an die elektronische Fallakte (eFA) definiert. Das haben die Ärztekammern Westfalen-Lippe (ÄKWL) und Nordrhein (ÄKNO) heute mitgeteilt. Demnach soll die eFA den medizinischen Informationsaustausch unter strikter Beachtung des Datenschutzes, der gesetzlich verbrieften Patientenrechte sowie der haftungsrechtlichen Sicherheit erleichtern und beschleunigen.
Zudem wolle sich der Beirat dafür einsetzen, dass im Rahmen der Landesinitiative eGesundheit.nrw ein Leitfaden zur sektorenübergreifenden datenschutzkonformen Einführung elektronischer Fall- und Patientenakten erstellt werde. Außerdem forderte das Gremium, die Anlage und Moderation elektronischer Fallakten adäquat in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBm) und im System der diagnosebezogenen Fallpauschalen angemessen zu honorieren.
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