Ärztlicher Bereitschaftsdienst: KV Nordrhein hält an ihren Reformbeschlüssen fest
Köln – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein will nach Angaben eines Sprechers an der Umsetzung ihrer Reformbeschlüsse zum ärztlichen Bereitschaftsdienst festhalten. „Das ist ein Auftrag unserer Vertreterversammlung. Den können wir nicht ignorieren“, erklärte Christopher Schneider heute gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Es werde keinen Stillstand bei der Umsetzung der Reform geben. Zunächst werde man sich auf Regionen konzentrieren, in denen die Ausgangslage für Veränderungen günstig sei. Daran ändere der Beschluss der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein nichts.
Bewährte Strukturen erhalten
Diese hatte am vergangenen Samstag die von der KV-Vertreterversammlung im Februar beschlossene Notdienstreform abgelehnt. Die Kammer ist über die Gemeinsame Notfalldienstordnung in die Regelungen zum ärztlichen Bereitschaftsdienst eingebunden. Im Beschluss der Kammerversammlung heißt es jetzt: „Gewachsene Strukturen der Notfallversorgung im Kammerbereich Nordrhein, die sich bewährt haben und funktionieren, müssen erhalten bleiben.“ Die Reform müsse sich darauf beschränken, Lösungen für die Regionen zu finden, in denen die Versorgung nicht ausreichend gewährleistet sei, ohne dabei funktionierende Strukturen zu belasten. Außerdem müsse gewährleistet werden, dass es im Zuge der Veränderungen nicht zu einer Mehr- oder sogar Überlastung der Krankenhausambulanzen durch ambulante Notfälle komme.
Unter anderem forderte die Kammerversammlung den Vorstand der Ärztekammer Nordrhein auf zu prüfen, welche Änderungen sich aus der von der KV-Vertreterversammlung verabschiedeten Notdienstreform für die Gemeinsame Notfalldienstordnung von Ärztekammer und KV sowie für die Organisationspläne in den Kreisstellen ergeben würden. Außerdem sollen die Auswirkungen der Reform auf die Erreichbarkeit und die Versorgungskapazität des allgemeinen wie des fachärztlichen ambulanten ärztlichen Notfalldienstes in den Regionen analysiert sowie die Dienst- und Kostenbelastung für die Vertragsärztinnen und –ärzte bewertet werden.
Die Kammerversammlung bekräftigte, sie wolle gemeinsam mit der KV an einer umfassenden und zukunftsfähigen Organisationsreform arbeiten. KV und Ärztekammer befänden sich über die Notdienstreform in einem „engen Austausch“, betonte KV-Sprecher Schneider. Allerdings wies er auch darauf hin, dass die Verantwortung für die Strukturen des Notdienstes, wie zum Beispiel die Einrichtung von Fahrdiensten oder Notdienstpraxen, in Händen der KVen liege.
Notfallpraxen benötigen kostendeckende Vergütung
Auf ungeteilte Zustimmung der KV traf hingegen die Forderung der Kammerversammlung nach einer kostendeckenden Vergütung für den Betrieb der Notfallpraxen in Nordrhein Westfalen. Dazu muss nach Ansicht der Kammerversammlung der Notfalldienst extrabudgetär bezahlt werden.
Zum Hintergrund: Die KV-Vertreterversammlung hatte sich am 11. Februar auf eine umfassende Reform des ärztlichen Notdienstes geeinigt. Danach wird es künftig statt bisher 61 nur noch 41 allgemeine Notdienstpraxen geben. Dazu kommen 15 kinderärztliche Notdienstpraxen (bisher 18) sowie jeweils fünf HNO- und augenärztliche Notdienstpraxen. Bei Bedarf können die Kreisstellen zusätzliche Filialen beantragen. Ärztinnen und Ärzte sollen in Zukunft maximal 50 Stunden im Jahr Bereitschaftsdienst leisten, Sitz- und Fahrdienst werden getrennt. Die Arztrufzentrale in Duisburg koordiniert die Hausbesuche.
Die Reformpläne waren auch innerhalb der KV-Vertreterversammlung umstritten. So hatte der Hausärzteverband Nordrhein angesichts der geplanten Reduzierung der Notfallpraxen und Fahrdienste vor einem „Kahlschlag in der landesweiten Notfallversorgung“ gewarnt. Auf seine Initiative hin hatte die Vertreterversammlung für eine Öffnungsklausel im ursprünglichen Konzept gestimmt, das zusätzliche Filialen erlaubt.
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