Vermischtes

AIDS-Hilfe fordert Abschaffung der Strafbarkeit sexueller HIV-Übertragung

  • Freitag, 16. März 2012

Berlin – Die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) hat in einem Positionspapier gefordert, die Strafbarkeit selbstbestimmter sexueller Handlungen, bei denen HIV übertragen worden ist oder hätte übertragen werden können („HIV-Exposition“) abzuschaffen.

„Die strafrechtliche Sanktionierung der sexuellen HIV-Übertragung bürdet Menschen mit HIV einseitig die Verantwortung auf und schadet der HIV-Prävention“, sagte DAH-Vorstandsmitglied Carsten Schatz. Es sei Zeit, diese diskriminierende und kontraproduktive Rechtspraxis endlich zu beenden. Für den Schutz vor HIV seien immer alle Beteiligten verantwortlich, nicht nur HIV-Positive, so Schatz.

„Wer das Strafrecht als Mittel der HIV-Prävention begreift, geht von falschen Annahmen aus“, verwies DAH-Geschäftsführerin Silke Klumb. Die Strafbarkeit verhindere keine Infektionen, sondern begünstige die Verbreitung von HIV. „Die erfolgreiche Prävention in Deutschland beruht aber auf dem Grundprinzip, dass jeder Mensch sich selbst schützen kann, wenn man ihm die Möglichkeit dazu eröffnet“, sagte Klumb.

Die Deutsche AIDS-Hilfe hofft auf eine breite gesellschaftliche Debatte zu diesem Thema. Gefragt sei ein offenes gesellschaftliches Klima, in dem Sexualität, Rausch und HIV keine Tabus seien. „Wer sich gegen die Diskriminierung von Menschen mit HIV einsetzt, nützt auch der Prävention“, so Klumb.

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