Vermischtes

Aids-Hilfe kritisiert anhaltende Diskriminierung von HIV-Infizierten

  • Donnerstag, 25. August 2016

Hamburg – Auf die anhaltende gesellschaftliche Benachteiligung von HIV-Infizierten hat die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) anlässlich der Selbsthilfekonferenz „Sei ein Teil der Lö­sung!“ hingewiesen. Das Treffen ist mit rund 500 Teilnehmern laut der DAH das größte seiner Art in Europa. „Mit HIV kann man heute leben, mit Diskriminierung nie“, sagte Ulf Hentschke-Kristal vom Vorstand der DAH. Ein ent­spannter Umgang mit HIV sei heute eigentlich so leicht wie nie zuvor. Zugleich verschärfe sich aber das gesellschaftliche Klima gegen Minderheiten – eine Gefahr auch für HIV-positive Menschen.

Die Organisation weist daraufhin, dass sich das Leben mit HIV in den vergangenen Jahren aufgrund des medizinischen Fortschritts grundlegend gewandelt habe. Aber HIV-positive Menschen müssten im Alltag noch immer in allen gesellschaftlichen Berei­chen mit Diskriminierung rechnen, zum Beispiel am Arbeitsplatz oder im Gesund­heits­we­sen. Sie würden zudem häufig mit völlig veralteten Vorstellungen vom Leben mit HIV konfrontiert.

Laut dem Robert-Koch-Institut lebten Ende 2014 rund 83.000 Menschen mit HIV in Deutschland. „Einem Fünftel der HIV-Infizierten hierzulande wurde schon einmal eine Behandlung, zum Beispiel beim Zahnarzt verweigert“, so Hentschke-Kristal. Das gehe aus einer Umfrage der DAH hervor. Diskriminierung begünstige die Ausbreitung des Virus, denn viele Infizierte gingen aus Angst vor gesellschaftlicher Benachteiligung nicht zum Arzt.

Der Hamburger Infektiologe Thomas Buhk forderte, Zugang zu medizinischer Behand­lung müsse ein Menschenrecht sein. Buhk behandelt HIV-Infizierte, die keine Papiere und keinen Aufenthaltstitel in Deutschland haben. Weil die Gesundheits­behörden die Daten der Infizierten an die Ausländerbehörde weitergeben müssten, gingen viele HIV-Patienten nicht zum Arzt. „Wir müssen diesen Menschen einen bedingungslosen Zugang zum Ge­sundheitssystem ermöglichen, der nicht an die Offenlegung ihres Aufenthaltsstatus ge­bunden sein darf“, so der Infektiologe.

hil

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