AkdÄ erstellt Leitfaden zum Melden von Nebenwirkungen

Berlin – Wie und wann Ärzte Nebenwirkungen melden können, dazu hat die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) jetzt einen neuen Leitfaden herausgebracht.
Unter anderem wird darin dargestellt, was hinsichtlich des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht beachtet werden muss. Ärzte erfahren darüber hinaus, was mit den Informationen aus den Nebenwirkungsmeldungen eigentlich geschieht.
Die AkdÄ bittet die Ärzte darum, alle beobachteten Nebenwirkungen und Medikationsfehler (auch Verdachtsfälle) mitzuteilen. Die Formulare gibt es auf der Internetseite der AkdÄ.
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