Ärzteschaft

AkdÄ erstellt Leitfaden zum Melden von Nebenwirkungen

  • Freitag, 22. März 2019
/PhotoSG, stockadobecom
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Berlin – Wie und wann Ärzte Nebenwirkungen melden können, dazu hat die Arzneimittel­kommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) jetzt einen neuen Leitfaden herausgebracht.

Unter anderem wird darin dargestellt, was hinsichtlich des Datenschutzes und der ärztli­chen Schweigepflicht beachtet werden muss. Ärzte erfahren darüber hinaus, was mit den Informationen aus den Nebenwirkungsmeldungen eigentlich geschieht.

Die AkdÄ bittet die Ärzte darum, alle beobachteten Nebenwirkungen und Medikations­fehler (auch Verdachtsfälle) mitzuteilen. Die Formulare gibt es auf der Internetseite der AkdÄ.

may/EB

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