Aktive Sterbehilfe – Endlich ein Umdenken in Europa
In drei Ländern in Europa ist die aktive Euthanasie bereits legalisiert, in den Niederlanden, in Belgien und in Luxemburg. In anderen Staaten gibt es ähnliche Bestrebungen. Auch in Deutschland sprachen sich in Umfragen immer wieder Mehrheiten für eine Tötung auf Verlangen oder einen ärztlich assistierten Suizid aus.
Doch endlich scheint ein Umdenken einzusetzen. So ist es durchaus ein ermutigendes Signal, das Ende November die französische Nationalversammlung eine von den Sozialisten eingebrachte Gesetzesinitiative zur Straffreiheit für aktive Euthanasie abgelehnt hat. Auch in der Schweiz wurde ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die organisierte Suizidbegleitung verbieten oder zumindest erschweren will.
Und dies entspricht sicherlich auch dem Wunsch der meisten schwerstkranken und sterbenden Patienten. Denn diese wollen in der Regel keine „Giftspritze“, sondern eine umfassende Palliativversorgung. Tötung auf Verlangen darf deshalb keine ärztliche Aufgabe werden.
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