Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses im Zeitplan

Berlin – Die gesetzlich vorgeschriebene Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses läuft offenbar nach Plan. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor. Demnach hat der GKV-Spitzenverband mittlerweile 16 von 37 Produktgruppen des Verzeichnisses fortgeschrieben. Weitere sieben Produktgruppen befänden sich im Stellungnahmeverfahren, die restlichen würden im Laufe des Jahres fortgeschrieben, heißt es weiter.
Hintergrund der kleinen Anfrage waren Qualitätsdefizite im Rahmen der Heil- und Hilfsmittelversorgung. Laut Bundesregierung waren diese entstanden, weil der GKV-Spitzenverband seiner Verpflichtung zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses in der Vergangenheit nicht ausreichend nachgekommen sei. „In der Folge haben in verschiedenen Produktgruppen die Qualitätsstandards nicht Schritt gehalten mit dem medizinisch-technischen Fortschritt und den sich verändernden Ansprüchen der Versicherten“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.
Das 2017 verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) verpflichtet den GKV-Spitzenverband, bis Ende 2018 sämtliche Produktgruppen, die seit dem 30. Juni 2015 nicht mehr grundlegend aktualisiert wurden, systematisch zu prüfen und, falls nötig, fortzuschreiben. Zugleich ist der Verband angehalten, die Systematik des Verzeichnisses und den darin enthaltenen Qualitätsanforderungen weiterzuentwickeln.
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