Vom Arztdasein in Amerika

Akupunktur in den USA

  • Freitag, 14. Mai 2021

Nachdem ich im Laufe von 2018 und 2019 mehrere Akupunkturkurse in Deutschland besucht hatte einschließlich dem Bestehen mehrerer Prüfungen, erhielt ich ein Akupunkturzertifikat. Mit diesem darf ich in Deutschland akupunktieren und auch gegenüber den Krankenkassen abrechnen.

Da ich aber in den USA tätig bin, ging ich einfach davon aus, dass ich mit diesem Zertifikat auch dort akupunktieren dürfe, gerade auch weil diese Therapie mit Ausnahme weniger Einstichstellen sehr ungefährlich ist. So begann ich ab Anfang 2019 damit, Patienten während und nach meiner Krankenhausvisite in ihren Zimmern zu behandeln. Als sich die zum Teil sehr positiven Erfolge herumsprachen, standen auch über Nacht plötzlich immer mehr Krankenschwestern in meinem Arztzimmer und wollten von mir behandelt werden.

Nicht bei jedem brachte meine Behandlung die erhoffte Besserung der Beschwerden, aber half doch dem überwiegenden Gros. Einige besonders dramatische Erfolge sind mir noch in Erinnerung wie die Wiederherstellung der vollen Augenfunktion bei einer Frau mit Augenmuskellähmung, das Verschwinden chronischer und seit Jahren bestehender Schulterschmerzen bei einem anderen oder dem sofortigen Sistieren starker Übelkeit und Erbrechensepisoden bei einer seit einer Woche bestehenden Dauersymptomatik.

Doch ich hatte weder offiziell bei der Verwaltung um Erlaubnis gebeten, noch mich um eine Anrechnung meines deutschen Zertifaktes in USA bemüht. Entsprechend erhielt ich nach einigen Monaten den ersten von zwei nicht besonders positiven Briefen. Kurzum mahnte man mich ab und untersagte mir weiteres Praktizieren.

Ich tat das, was jeder überzeugte Arzt tut: Ich reagierte nicht auf dieses Schreiben und machte weiter wo es für meine Patienten hilfreich schien. Daraufhin kam es einen Monat später zum kurzen Gespräch mit der Krankenhausdirektorin. Doch weil ich mich weiterhin nicht einsichtig zeigte, aber auch von keiner amerikanischen Organisation oder dem Krankenhaus meine deutschen Kurse anerkannt wurden, kam dann ein sehr böse klingender und mir direkt drohender Brief, der das sofortige Ende jeglicher „illegaler Akupunktur“ mir untersagte.

Der mir angedrohte Rauswurf und Anstreben eines Verfahrens vor der Ärztekammer verfehlte nicht seine Wirkung: Ich hörte sofort von jenem Tag an mit der Akupunktur auf. Stattdessen stieg ich auf Akupressur um und arbeite seither deutlich weniger Dienste in jenem Krankenhaus – das Ziel war erreicht, Druck führt zu Gegendruck etc.

Natürlich kann man mich nicht wegen Akupressur hinauswerfen da es eine Art modifizierter Palpation mit therapeutischer Absicht darstellt. Aber da sie nicht so wirksam ist wie Akupunktur, hat mir diese Situation seither keine Ruhe gelassen.

Nun also habe ich genug Geld angespart und alle Informationen erhalten, um mich darum zu kümmern wie ich in den USA legal akupunktieren kann. Ich habe mich an die amerikanische Ärztekammer für Akupunktur gewandt, in meinem konkreten Fall eben das „American Board of Medical Acupuncture“ und dort gab man mir eine kurze Liste an Anbietern in den USA.

Wenig überraschend gibt es wie ein Oligopol auf diesem Gebiet und die Preise und angebotenen Dienste ähneln sich alle sehr. So kosten die Kurse knapp 10.000 US-Dollar und hier sind noch gar nicht die Kosten für das Ablegen der Akupunkturprüfung mit einbegriffen, die Unterbringung in Hotels sowie Flügen nach San Francisco, Miami, Boston oder wo immer man hinfliegt für diese Kurse.

Doch „dank“ Coronavirus sind immerhin einige der Kurse in die Virtualität gewandert, weshalb sie 10 % Nachlässe anbieten. Außerdem gibt es steuerliche Abschreibemöglichkeiten. Und natürlich kann ich endlich wieder meinen Patienten helfen. So werde ich also in den sauren Apfel beißen und mir eine amerikanische Akupunkturlizenz holen. Was man nicht alles tut um zu helfen.

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung