Allergologen wollen Atopie-Screening in U-Untersuchungen

Leipzig – Allergologen wollen die Aufnahme eines Allergie-Screenings ins Programm der U-Untersuchungen bei Kindern vorantreiben. „Wir wollen das Atopie-Screening ins Gelbe Heft bringen“, sagte Eckard Hamelmann auf dem Kongress für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), der vom 24. bis 27.9. in Leipzig stattfand. Er ist Präsident der Deutschen Gesellschaft für Allergologie und Klinische Immunologie (DGAKI) sowie einer der wissenschaftlichen Leiter der „Initiative Allergiescreening“.
Ziel der Initiative ist es unter anderem, die Früherkennung und frühzeitige Behandlung von Allergieerkrankungen in Deutschland zu optimieren. Außerdem sollen Allergiescreenings Teil der U-Untersuchungen werden. „Allergien sind sehr häufig“, so Hamelmann. In etwa jedes 3. Kind habe eine atopische Erkrankung.
Ginge es nach Hamelmann und seinen Mitstreitenden, wäre eine spezielle allergologische Anamnese und körperliche Untersuchung Teil eines solchen Screenings. Zudem würde das Allergierisiko abgeschätzt und Empfehlungen zur weiteren Diagnostik und Therapie gegeben. Bei entsprechenden Befunden sollten direkt Maßnahmen eingeleitet werden.
Im Kinderuntersuchungsheft (Gelbes Heft) kämen die Wörter Asthma, Allergie und atopisches Ekzem bislang nicht vor, so Hamelmann. „Das hat uns gestört.“ Das Screening solle nun Teil der U-Untersuchungen werden. In welcher genau? „Es gibt nicht einen Punkt, sondern wir müssen es über die verschiedenen U-Untersuchungen ausbreiten“, sagte Hamelmann.
Einfache Umsetzung und Refinanzierung wichtig
Wichtig sei, dass man das Screening mit einem geringen Zeitaufwand in die U-Untersuchungen einbauen könne. „Mit ist völlig klar, dass Sie als niedergelassene Kolleginnen und Kollegen keine Lust haben auf sehr viel Papier und sehr viel Zeitaufwand. Und es muss natürlich auch refinanzierbar sein“, sagt Hamelmann an das Kongresspublikum gerichtet. Kinder sollten möglichst früh die Chance bekommen, ihre atopische Erkrankung in den Griff zu kriegen oder gar nicht erst zu entwickeln.
Zum vorgeschlagenen Allergie-Screening hat Hamelmann zusammen mit Kolleginnen und Kollegen ein bislang unveröffentlichtes Paper geschrieben. Darin heißt es: „Strukturierte Screening-Programme für atopische Erkrankungen fehlen derzeit, können jedoch erhebliche klinische und wirtschaftliche Vorteile bieten.“ Die Einbindung in die routinemäßige pädiatrische Vorsorge biete eine vielversprechende Strategie zur Verbesserung der langfristigen Ergebnisse für betroffene Kinder und ihre Familien.
Pilotphase für Allergie-Screening im Gespräch
Was genau Kinderärztinnen und -ärzte bei den U-Untersuchungen (U1 bis U9) machen, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Kinderrichtlinie fest. Der G-BA teilte auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes mit, dass anlassbezogene Allergietests bereits über den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) erstattungsfähig seien.
Sollten solche Tests regelhaft und anlasslos als Früherkennungsuntersuchung eine Kassenleistung werden, müsste in einem ersten Schritt geklärt werden, ob es sich um eine Untersuchungsmethode im rechtlichen Sinne handelt, so der G-BA. „Wenn es eine Methode wäre, würde der G-BA auf Antrag den medizinischen Nutzen/Notwendigkeit prüfen.“
Es gebe bereits Gespräche mit Krankenkassen, ob man das Allergiescreening in Form eines Pilotprojekts oder als „Neue Versorgungsform“ im Rahmen des Innovationsfonds des G-BA testweise in die U-Untersuchungen integrieren könnte, sagte Hamelmann dem Deutschen Ärzteblatt. Auch direkte Gespräche mit dem G-BA seien geplant.
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