Medizin

Alterbedingte Makuladegeneration: US-Ophthalomologen dürfen wieder Avastin® verwenden

  • Freitag, 21. Dezember 2007

San Francisco – Im Streit um den Off-Label-Einsatz von Bevacizumab (Avastin) haben die amerikanischen Augenärzte sich gegen den Hersteller Genentech durchgesetzt. Sie sollen in Zukunft direkt von den Großhändlern mit Avastin beliefert werden, mit dem sich die altersbedingte Makuladegeneration (AMD) wesentlich günstiger behandeln lässt als mit Lucentis®.

Hintergrund: Ranibizumab (Lucentis) und Bevacizumab (Avastin) gehören zur gleichen Wirkstoffgruppe von Angiogenese-Hemmern, die bei der feuchten Form der AMD die pathologische Bildung von Blutgefäßen verhindern und so die allmähliche Erblindung hinauszögern können. Die Ähnlichkeit der beiden Wirkstoffe und auch der (in den USA um den Faktor 50 bis 100) günstiger Preis für Avastin im Vergleich zu Lucentis ist den US-Ophthalomologen nicht entgangen.

So ließen sie von ihren Apotheken die Avastin-Dosis portionieren. Im Oktober kündigte Genentech einen Lieferstopp für Avastin an Apotheken an, die den Ophthalmologen zuliefern. Begründet wurde dies mit Bedenken der Arzneibehörde FDA, die sich besorgt über die Risiken des Off-Label-Einsatzes geäußert habe. Die Augenärzte sahen in dem Boykott allerdings nur einen Vorwand, der sie zwingen sollte, das teuere Mittel zu verordnen.

Mit der Unterstützung eines Senators (Herb Kohl, Demokrat/Wisconsin) gelang es der American Academy of Ophthalmology und der American Society of Retina Specialists, den Hersteller zum Rückzug zu bewegen. Der Kompromiss sieht vor, dass die Augenärzte das Medikament künftig direkt beim Großhändler beziehen und dann die Aufteilung beim Apotheker in Auftrag geben. Der Hersteller wird so von potenziellen Haftungsrisiken ausgenommen oder kann, nach einer anderen Betrachtungsweise, bei diesem Kompromiss das Gesicht waren.

Genentech sieht sich auch in anderen Ländern wegen der erheblichen Preisunterschiede zwischen Avastin und Lucentis in der Kritik. In Großbritannien bahnt sich ebenfalls ein Kompromiss an. Nach den Vorstellungen des National Institute for Health and Clinical Excellence soll dort der National Health Service die ersten 14 Injektionen bezahlen. Danach müsste der Hersteller das Medikament kostenlos abgeben. Die Verhandlungen darüber sind aber noch nicht abgeschlossen.

rme

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