Alternativmedizin kommt in der Schweiz zurück in die Grundversicherung
Bern – Die Homöopathie, die anthroposophische Medizin, die Neuraltherapie sowie die Phytotherapie und die Traditionelle Chinesische Medizin werden in der Schweiz ab 2012 wieder Teil der Grundversorgung. Auf diese Entscheidung des Gesundheitsministers Didier Burkhalter hat der Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) im Januar hingewiesen.
Der frühere Gesundheitsminister Pascal Couchepin hatte die fünf komplementärmedizinischen Behandlungsmethoden 2005 aus dem Leistungskatalog gestrichen. Bei einer Volksbefragung, der sogenannten Komplementärmedizin-Initiative, sprachen sich die Schweizer 2009 aber zu zwei Dritteln für die Alternativmedizin aus.
Anders die Eidgenössische Kommission für Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK): Sie empfahl dem Bundesrat im vergangenen Dezember, die genannten Heilverfahren nicht wieder in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung aufzunehmen. Die Stellungnahme der Kommission war im Streit um die Komplementärmedizin von Bedeutung. Sie galt als maßgebliche Grundlage für einen Entscheid von Gesundheitsminister Didier Burkhalter.
Als Begründung ihrer Stellungnahme gegen die Komplementärmedizin führte die ELGK an, dass die maßgeblichen Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) der komplementärmedizinischen Methoden nicht erfüllt seien.
„Burkhalters Entscheidung über die Aufnahme in die Grundversicherung kommt deshalb überraschend“, so der DZVhÄ. Im Gegenzug verlangt der Minister von den Vertretern der alternativen Behandlungsmethoden das Engagement, die offenen Fragen bezüglich der WZW-Kriterien bis Ende 2015 zu klären. Die ELGK werde dann 2016 erneut eine Empfehlung aussprechen, wie mit den alternativen Behandlungsmethoden nach 2017 umgegangen werden soll.
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