Alternativmedizin: Techniker Krankenkasse will Medikamente übernehmen
Hamburg – Ab Anfang 2012 will die Techniker Krankenkasse (TK) die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, der Phytotherapie und der Anthroposophie übernehmen. Das hat der Verwaltungsrat der Kasse beschlossen.
Das neue Versorgungsstrukturgesetz ermöglicht den Krankenkassen, nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel als Satzungsleistung anzubieten. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass ein Arzt ein entsprechendes Privatrezept oder grünes Rezept ausstellt.
Die Versicherten zahlen das Medikament zunächst in der Apotheke und reichen die Verordnung zusammen mit der Apothekenquittung bei der TK ein. Die Kasse übernimmt die Kosten für die alternativen Medikamente vollständig bis zu einem Höchstbetrag pro Versichertem in Höhe von 100 Euro im Kalenderjahr.
Für Medikamente, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) oder per Gesetz aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen sind, zum Beispiel Appetitzügler oder Haarwuchsmittel, erstattet die Kasse die Kosten aber nicht.
Die Krankenkasse wies daraufhin, dass sich die Regelungen für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr beziehungsweise Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nicht verändern. Auch die Regelungen für Arzneimittel zur Behandlung schwerwiegender Erkrankungen gemäß der sogenannten Ausnahmeliste des G-BA bleiben unberührt.
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