Politik

Ambulante Hochfrequenzenergietherapie bei erektiler Dysfunktion wird nicht zur Kassenleistung

  • Montag, 22. Juni 2026
/Peakstock, stock.adobe.com
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Berlin – Der ambulante Einsatz von Hochfrequenzenergie zur Behandlung einer organischen erektilen Dysfunktion wird keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Grund ist, dass die vorhandene Evidenz einen Nutzen des Verfahrens nicht hinreichend belegt. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mitgeteilt.

Der entsprechende Beschluss wird noch vom Bundesministerium für Gesundheit rechtlich geprüft. Bei Nichtbeanstandung wird er im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in Kraft.

Der Einsatz von Hochfrequenzenergie oder „Radiofrequenzenergie“ ist ein neuer Behandlungsansatz. Männer führen die Behandlung selbstständig mithilfe eines computergestützten Handgeräts durch, das um den Penis gelegt wird. Das Gerät erzeugt Energie mit hoher Frequenz, die das Schwellkörpergewebe und das Bindegewebe des Penis erwärmt. Durch die Stimulation soll sich die Erektion verbessern.

Der G-BA verweist darauf, dass das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bei einer Recherche zu dem Verfahren keine relevanten abgeschlossenen Studien zu dem Verfahren ermitteln konnte.

Möglich war eine Interimsanalyse mit Daten aus einer noch laufenden randomisiert kontrollierten Studie. Die Analyse der Ergebnisse zum Endpunkt erektile Funktion zeigte jedoch laut dem G-BA keinen Effekt zugunsten der Behandlung mit Hochfrequenzenergie im Vergleich zu einer Scheinbehandlung.

Die G-BA-Bewertung hatte ein Hersteller ausgelöst, der beim GKV-Spitzenverband die Aufnahme des computergestützten Handgeräts in das Hilfsmittelverzeichnis beantragt hatte. Das Hilfsmittel ist dem G-BA zufolge jedoch ein untrennbarer Bestandteil einer entsprechenden neuen Behandlungsmethode, daher schloss sich dem Antrag auf Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis eine Bewertung der neuen Methode an.

hil

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