Ärzteschaft

Ambulante Vergütung: Kammern und KVen in NRW sehen sich benachteiligt

  • Mittwoch, 20. November 2013

Düsseldorf – Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) in Nordrhein-Westfalen haben heute gemeinsam gegen die Benachteiligung des Landes bei der Vergütung ambulanter Leistungen protestiert. In einer Resolution kritisieren Peter Potthoff, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, Wolfgang-Axel Dryden, Erster Vorsitzender der KV Westfalen-Lippe, Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, und Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, dass seit der Vergütungsreform im Jahr 2009 in Nordrhein-Westfalen (NRW)  weniger Geld für die ambulante Versorgung der Versicherten zur Verfügung steht als in anderen Bundesländern, obwohl die Versicherten bundesweit den gleichen Beitragssatz zahlen.

Versorgungsstandort NRW geschwächt
„Diese anhaltende Schwächung des Versorgungsstandorts NRW muss dringend beendet werden“, heißt es in der Resolution. Bei der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung je Versichertem bildeten Nordrhein und Westfalen-Lippe seit Jahren das Schlusslicht im Bundesvergleich, kritisieren die vier Vorstände.

Die Politik hatte die KVen im Kontext des Versorgungsstrukturgesetzes im vergangenen Jahr auf ihre regionalen Verhandlungskompetenzen verwiesen. Sie sollten in den Verhandlungen vor Ort mit den Kassen ein angemessenes Vergütungsniveau erzielen. „Nach Abschluss der regionalen Vergütungsverhandlungen für das Jahr 2013 müssen wir feststellen, dass auch dieser Ansatz gescheitert ist“, konstatieren die Vorstände.

Dieses Dilemma könne nur der Bundesgesetzgeber lösen. „Wir appellieren an die Akteure der Gespräche über die Bildung einer großen Koalition, sich für eine bundes­weite Vergütungsgerechtigkeit einzusetzen und dies in einem Koalitionsvertrag verbindlich festzuschreiben“, so die vier Vorstände in der Resolution.

hil

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