Ärzteschaft

Ambulantes Operieren: KV Nordrhein und Kassen einigen sich über Förderung

  • Mittwoch, 9. Dezember 2020
/picture alliance, Jens Schierenbeck
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Düsseldorf – Eine Einigung über die Fortführung der Zuschläge für die Leistungen des ambulanten Operierens, die über der regulären Vergütung liegen, haben die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) und die Krankenkassen im Rheinland erzielt.

In den bisherigen Verhandlungen hatten die Vertragspartner keine Einigung erreichen können, da noch rechtliche Fragen zu klären waren. Die Klärung sei inzwischen weitestgehend erfolgt, teilten die Ver­hand­lungspartner heute mit.

Im Rahmen von Nachverhandlungen sei beschlossen worden, dass die bisher vereinbarten „Punktwert­zuschläge“ für ambulante Operationen bis in das Jahr 2022 fortgeführt werden können. Konkret werden für 2021 die Punktwertzuschläge um 1,25 Prozent gesteigert, für das Jahr 2022 ist eine weitere Erhö­hung um den für 2022 geltenden Steigerungsfaktor des Orientierungswertes vorgesehen.

Die Fördersystematik wird bis zum Inkrafttreten der auf Bundesebene noch zu beschließenden Reform des Kataloges der ambulanten Operationen nach Paragraf 115 b Sozialgesetzbuch V befristet.

„Wir freuen uns, dass die Änderung der aufsichtsrechtlichen Einschätzung nun eine Einigung mit der KVNO zuließ und wir uns über die Fortführung der Förderung des ambulanten Operierens verständigen konnten“, kommentierte Günter Wältermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg, das Verhandlungsergebnis im Namen der gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland. Gerade in Zeiten der Coronapandemie sende man damit ein wichtiges positives Signal in die Versorgungslandschaft.

Auch Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, begrüßte die nachträgliche Einigung. „Wir haben nach dem Ende der Honorarverhandlungen im November deutlich gemacht, welche fatalen Auswirkungen der Wegfall der Förderung des ambulanten Operierens für die operierenden Praxen, aber auch für die Patientinnen und Patienten gehabt hätte.“

Nun hätten die nordrheinischen Krankenkassen doch diese wichtige Einigung für die ambulante Versor­gung im Rheinland möglich gemacht. Die wichtigen offenen Punkte wie eine Erweiterung der Förder­möglichkeiten und insbesondere das Thema Hygienekosten blieben „gleichwohl auf der Agenda“.

EB/aha

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