Amtsärzte für Maskenpflicht in Innenräumen

Berlin – Angesichts steigender Coronainfektionszahlen wünschen sich die Amtsärzte eine Rückkehr zur Maskenpflicht in Innenräumen.
„Wir brauchen jetzt eine Maskenpflicht in Innenräumen wie Supermärkten, Geschäften und öffentlichen Gebäuden“, sagte der Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Johannes Nießen, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Die Länder seien am Zug, die Maskenpflicht sofort umzusetzen. Sonst drohe eine Überlastung des Gesundheitssystems und dann drohe auch „eine Überlastung der Bereiche mit patientennahem Kontakt wie Kliniken“, sagte Nießen. Sollte die Sieben-Tages-Inzidenz über 1.000 pro 100.000 Einwohner klettern, müsse auch eine Maskenpflicht für Bars, Gastronomie und Restaurants in Betracht gezogen werden.
„Dann haben wir nämlich in Wirklichkeit eine Inzidenz von 3.000“, sagte der Verbandschef, der von einer hohen Dunkelziffer ausgeht. Viele Menschen gingen bei einem Coronaverdacht nicht mehr zum Arzt, um einen PCR-Test zu machen, sondern machten nur noch einen Schnelltest. „Diese fließen aber nicht in die Statistik ein“, sagte Nießen.
Heute lag die Sieben-Tages-Inzidenz laut Robert-Koch-Institut (RKI) bei 687,5. 209 weitere Menschen starben demnach binnen 24 Stunden im Zusammenhang mit einer Coronainfektion.
Für eine erneute Maskenpflicht in Innenräumen sprach sich auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) aus. „Ich glaube, dass es im Innenraum spätestens im Winter notwendig sein wird, dass wir Masken tragen“, sagte er heute im ZDF-„Morgenmagazin“. Ein Verzicht auf die Maskenpflicht ginge zulasten der Pflege und der Versorgung. Es drohe im Winter andernfalls eine Überlastung der Krankenhäuser.
Auch der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, hatte am Wochenende für eine rasche Einführung der Maskenpflicht in Innenräumen plädiert. Angesichts der hohen Coronainfektionszahlen stünden die Kliniken derzeit „mit dem Rücken zur Wand“, sagte er in einem Interview. In den meisten Kliniken sei ein Normalbetrieb bereits „nicht mehr möglich“.
Nach aktueller Rechtslage müssen die Bundesländer jeweils für sich entscheiden, ob sie etwa die Maskenpflicht verschärfen. Grundlage dafür ist das aktuelle Infektionsschutzgesetz.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: