Amtsgericht Wuppertal verhängt Strafbefehle im Baby-Augen-Verfahren
Wuppertal – Im Fall der mit Augentropfen verätzten Säuglinge hat das Amtsgericht Wuppertal gegen den behandelnden Kinderarzt sowie zwei Apothekerinnen Strafbefehle wegen fahrlässiger Körperverletzung erlassen. Festgesetzt wurden Geldstrafen in Höhe von 6.000 bis 7.200 Euro.
Zum Hintergrund: Im Januar 2012 soll die zuständige Augenärztin eine handschriftliche Rezeptur für Augentropfen mit dem Wirkstoff „Benzalkoniumchlorid“ an das „Perinatalzentrum“ der Wuppertaler Geburtshilfeklinik übermittelt haben, wobei die Wirkstoffmenge in „mg“ angegeben war. Ausgehend von dieser Rezeptur hatte der behandelnde Kinderarzt die Augentropfen per E-Mail bei der Apothekerin in der Kölner Zentralapotheke der Trägergesellschaft bestellt, dabei aber versehentlich die Wirkstoffmenge in Gramm übermittelt. Anschließend beauftragte die Apothekerin die Herstellung der Augentropfen und legte die fertige Substanz anschließend einer zweiten Apothekerin zur Prüfung und Freigabe vor.
Die somit 1000fach überdosierten Augentropfen waren wenige Tage später in der Wuppertaler Klinik drei Säuglingen verabreicht worden. Als diese unerwartet heftig reagierten und schrien, brachen die Ärzte die Behandlung ab und spülten die Augen der Säuglinge. Dennoch war es bei den Kindern zu erheblichen Verletzungen gekommen: Ein Kind ist auf dem linken Auge sehbehindert, das zweite auf dem rechten Auge blind, das dritte Kind auf dem linken Auge und hat zudem Verletzungen auf dem rechten Auge.
Das Gericht warf dem Kinderarzt in diesem Zusammenhang vor, dass er aufgrund der von ihm zu erwartenden pharmazeutischen Grundkenntnisse die schädigende Wirkung der erhöhten Wirkstoffkonzentration hätte vorhersehen können. Auch den Mitarbeiterinnen der Kölner Apotheke wirft das Gericht „sorgfaltswidriges Handeln“ vor. Sie hätten keine Plausibilitätskontrolle für das Arzneimittel durchgeführt und zudem die schädigende Wirkung der Augentropfenrezeptur ebenfalls vorhersehen müssen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: