Anästhesist in U-Haft, Gericht muss Mordvorwurf prüfen

Frankfurt am Main – Ein Anästhesist, der mehreren Kindern einer Zahnarztpraxis verunreinigtes Narkosemittel gespritzt hat, ist nach seiner Festnahme in Untersuchungshaft genommen worden. Der Mann sei gestern dem zuständigen Gericht vorgeführt worden, das Untersuchungshaft anordnete, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit.
Zuvor war das Urteil gegen den 58-Jährigen aus einem vorangegangenen Prozess vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben worden. Wann der Fall erneut verhandelt wird, steht nach Angaben des Sprechers noch nicht fest.
Vier Kinder hatten nach einer Zahnbehandlung in einer Praxis im hessischen Hochtaunuskreis im September 2021 eine Blutvergiftung erlitten. Später stellte sich heraus: Der behandelnde Anästhesist hatte ihnen verunreinigtes Narkosemittel gespritzt. Ein vierjähriges Mädchen starb an den Folgen. Erst vor einigen Tagen hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Mordvorwurf gegen den Arzt vor Gericht noch einmal geprüft werden muss.
Damit wurde ein Urteil des Landgerichts Frankfurt größtenteils aufgehoben und der Fall zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer zurückverwiesen. Das Landgericht hatte den Mann im November 2024 unter anderem wegen Totschlags sowie dreifachen versuchten Totschlags durch Unterlassen zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Staatsanwaltschaft sieht Mord mit Verdeckungsabsicht
Aus Sicht des BGH hatte das Landgericht zu hohe Anforderungen an eine Verurteilung wegen Mordes gestellt. Deshalb müsse es sich im zweiten Anlauf nun eingehender mit der Frage befassen, ob der Angeklagte mit Verdeckungsabsicht gehandelt habe oder niedrige Beweggründe für sein Handeln ausschlaggebend gewesen seien – und es sich somit vielleicht doch um Mord und Mordversuche gehandelt habe.
Mord wird laut Gesetz mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Anästhesist mit seinem Unterlassen die Hygienemängel vertuschen wollte.
Der Sprecher der Behörde hatte erklärt, die BGH-Entscheidung habe aus Sicht der Behörde einen „erheblichen Fluchtanreiz“ dargestellt, daher habe man erneut die Invollzugsetzung des bereits bestehenden Haftbefehls beantragt. Dem sei das Landgericht gefolgt.
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