Angehörige von EHEC-Patienten müssen nicht in Quarantäne

Köln – Angehörige von Patienten, die mit dem enterohämorrhagischen E. coli (EHEC) infiziert sind, müssen nicht in Quarantäne. Darauf weist das Gesundheitsministerium in Schleswig-Holstein auf seiner Homepage hin. Sie dürfen weiterhin zur Arbeit gehen.
Es sei denn, sie arbeiten Gemeinschaftseinrichtungen, also Schulen und Kindergärten. Auch Beschäftigte im Lebensmittelbereich und Angehörige medizinischer Berufe, abhängig vom Gefährdungspotenzial, dürfen nicht arbeiten.
Enge Kontaktpersonen sind ansteckungsverdächtig und dürfen in den genannten Einrichtungen nicht tätig sein, und zwar bis der Nachweis negativer Stuhlproben vorliegt. Rechtsgrundlage hierfür ist das Infektionsschutzgesetz. Das örtlich zuständige Gesundheitsamt regelt das Verfahren im Einzelnen.
Als enge Kontaktpersonen gelten Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit Erkrankten leben. Der Erreger kann durch Schmierinfektion übertragen werden. Besonders wichtig ist daher eine gründliche Händehygiene. Dies gelte auch, wenn Krankheitssymptome bei Betroffenen bereits abgeklungen seien, da der Erreger auch dann noch ausgeschieden werden kann, teilt das Ministerium mit.
Zum Vorgehen bei EHEC-Patienten gilt nach Angaben der Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Folgendes: Um das Risiko einer Übertragung möglichst zu 100 Prozent auszuschließen, sollten EHEC-Erkrankte, ihre Arbeitsstelle oder zum Beispiel Massenveranstaltungen nicht aufsuchen – auch wenn sie sich gesund fühlen. Dies sei erst wieder möglich, wenn eindeutig durch Labornachweise (Stuhlproben) belegt sei, dass sie den Erreger nicht mehr in sich tragen. Dieser Hinweis gelte auch für diejenigen, die nicht stationär untergebracht waren, heißt es in einer Erklärung.
Für EHEC-Fälle in der Hausarztpraxis hat die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin eine S1-Leitlinie erstellt. Darin weist sie ausdrücklich darauf hin, dass ambulant keinesfalls eine Antibiotika-Therapie indiziert ist. Dadurch könne die Toxinbildung erhöht werden. Auch die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie hat Empfehlungen erstellt.
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie hat ihren Warnhinweis für Schwangere modifiziert. Demnach wird nur noch vom Verzehr der Lebensmittel abgeraten, vor denen auch das Bundesinstitut für Risikobewertung warnt. Das sind derzeit rohe Tomaten, Salatgurken und Blattsalate.
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