Politik

Anti-Doping-Gesetz: Haftstrafen für Spitzensportler

  • Donnerstag, 13. November 2014

Berlin – Spitzensportler, die mit verbotenen Substanzen ihre Leistung steigern und sich dadurch einen Vorteil im Wettbewerb verschaffen, müssen künftig mit Geld- oder einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Das sieht der Gesetzesentwurf zur Dopingbekämpfung vor, den Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) heute in Berlin vorgestellt haben. „Das Ziel des Gesetzes ist es, die Integrität des Sports zu bewahren und Doping zu bekämpfen“, sagte de Maizière. Justizminister Heiko Maas (SPD) bezeichnete es als "Meilenstein im Anti-Doping-Kampf" und eine „Kampansage an Doper im Spitzensport“.

Nach den bisher geltenden  Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) konnten dopende Athleten nicht strafrechtlich verfolgt werden, sondern nur die Hintermänner, wie Ärzte, Hersteller, Händler oder Trainer. Die Sportler mussten lediglich eine Sperre von bis zu zwei Jahren befürchten. Durch die jetzt drohenden empfindlichen Geld- und Haft­strafen verspricht sich die Bundesregierung daher eine abschreckende Wirkung. Auch soll bereits der Besitz von Dopingmitteln mit bis zu zwei Jahren Haft oder eine Geldstrafe geahndet werden, und zwar unabhängig von der Menge. „Es wird sich jeder sehr ernsthaft überlegen müssen, ob er tatsächlich zum Doping greift oder nicht“, sagte Maas.

Freizeitsportler, unter denen Doping ebenfalls weit verbreitet ist, sind von den Regelungen des neuen Gesetzes nicht betroffen. Damit richtet es sich ausschließlich an die rund 7.000 Profisportler in Deutschland. „Doping im Alltag ist falsch und gesundheits­schädlich, aber nicht strafbar“, sagte de Maizière. Darüber müsse vielmehr eine gesellschaftliche Diskussion geführt werden.

Auch die Hintermänner der Dopingsünder müssen mit härteren Strafen rechnen. Der Gesetzentwurf sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vor, wenn jemand "die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet".

Das neue Gesetz zielt nicht nur auf die Bekämpfung von Dopingmitteln, die bereits explizit in den geltenden Dopingbekämpfungsvorschriften im AMG aufgeführt sind, sondern erfasst ausdrücklich auch Dopingmethoden. Die Praxis habe gezeigt, dass nicht nur der Einsatz von Dopingmitteln, sondern auch der Einsatz bestimmter Dopingmethoden die Ergebnisse von Sportwettbewerben verfälschen könne, heißt es in der Begründung des Referentenentwurfs. In diesem Zusammenhang sei insbesondere das Gendoping zu nennen. Mit der ausdrücklichen Erfassung von Dopingmetoden sollen nun Schutzlücken geschlossen werden.

Das Anti-Doping-Gesetz soll im Frühjahr 2015 vom Kabinett beschlossen werden. Ebenfalls im nächsten Jahr plant die Bundesregierung nach Auskunft des Innenministers ein weiteres Gesetz gegen Manipulation und Wettbetrug.

ank

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