Politik

Antikorruptions­gesetz: Bundesrat sieht Änderungsbedarf

  • Freitag, 25. September 2015

Berlin – Der Bundesrat hat heute Änderungen an dem Antikorruptionsgesetz der Bundes­regierung gefordert. In einer Stellungnahme betont er, dass auch die gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung Fehlverhalten in diesem Bereich zur Anzeige bringen können. Zudem sind die Länder der Ansicht, dass ein strafrechtlich besonders schwerer Fall von Fehlverhalten auch dann vorliegt, wenn der Täter einen anderen Menschen der Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung aussetzt. Die Stellungnahme wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Das Antikorruptionsgesetz soll bestehende Strafrechtslücken bei der Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen schließen. Aus Sicht der Bundesregierung decken die bisherigen Vorschriften den Unrechtsgehalt von Korruption nicht hinreichend ab. Der Entwurf schlägt daher die Einführung neuer Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen vor. 

Er bezieht alle Heilberufe ein, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern. Die Taten sollen mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind bis zu fünf Jahre Haft vorgesehen.

EB

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