Antipsychotika-Verordnungen bei Kindern und Jugendlichen steigen
Köln – Immer mehr Kinder und Jugendliche erhalten Antipsychotika. Zu dieser Erkenntnis sind Christian Bachmann und seine Koautoren gelangt, welche sie im aktuellen Heft des Deutschen Ärzteblattes (Dtsch Arztebl Int 2014; 111(3): 25- 40) darlegen. Die Autoren haben anhand der Daten der Barmer GEK die Antipsychotika-Verordnungen dieser Altersgruppe für den Zeitraum 2005 bis 2012 ausgewertet.
Der Anteil der Verordnungen stieg von 0,23 % auf 0,32 %. Am deutlichsten war der Zuwachs bei den 10- bis 14 Jährigen (0,24 % auf 0,43 %) und den 15- bis 19- Jährigen (0,34 % auf 0,54 %). Insbesondere nahmen die Verordnungen atypischer Antipsychotika zu (0,10 % auf 0,24 %). Die am häufigsten verordneten Substanzen waren Risperidon, Pipamperon, Quetiapin und Tiaprid. Verglichen mit den USA oder Kanada liegen die Zahlen für Deutschland niedrig, im europäischen Vergleich bewegt sich die deutsche Verschreibungspraxis im Mittelfeld.
Nur wenige antipsychotische Substanzen sind für das Kinder- und Jugendalter zugelassen, so dass ihre Verordnung häufig außerhalb der Zulassung (off-label) erfolgt. Die Autoren weisen darauf hin, dass durch die Verschreibung von Antipsychotika Probleme entstehen, wie zum Beispiel extrapyramidal-motorische Symptome wie Früh- und Spätdyskinesien, Akathisie, Gewichtszunahme oder Hyperlipidämie.
Auch die älteren zugelassenen Substanzen lösen zum Teil erhebliche Nebenwirkungen aus. Deshalb sei eine genaue Abwägung und Indikationsstellung durch Kinder- und Jugendpsychiater oder andere Experten für Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen unabdingbar. Unter diesen Voraussetzungen und bei sorgfältigem Monitoring unerwünschter Arzneimittelwirkungen sei eine Verordnung von Antipsychotika vertretbar.
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