Politik

Anträge auf onkologische Rehabilitation rückläufig

  • Freitag, 6. Juni 2014
Uploaded: 06.06.2014 16:38:32 by mis
© Deutsche Krebshilfe

Bonn – Krebspatienten nutzen nur selten die Möglichkeiten einer Rehabilitation. Darauf hat die Deutsche Krebshilfe hingewiesen. Demnach ist die Zahl der Anträge auf onko­logische Rehabilitation laut Reha-Bericht 2013 der Deutschen Rentenversicherung (DRV) seit 2011 rückläufig, lediglich ein Drittel der Krebspatienten nehmen derzeit Reha-Leistungen in Anspruch.

Dem Robert Koch-Institut zufolge befinden sich 40 Prozent der Krebserkrankten im erwerbstätigen Alter. „Dennoch beantragen viele Krebspatienten keine Leistungen, die ihre Arbeitsfähigkeit wiederherstellen oder stabilisieren“, verwies Hans-Helge Bartsch, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für supportive Maßnahmen in der Onkologie, Rehabilitation und Sozialmedizin der Deutschen Krebsgesellschaft (ASORS) und Mitglied im Patientenbeirat der Deutschen Krebshilfe.

Medizinische Rehabilitation erhöht Chance auf erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung
Dabei hätten wissenschaftliche Studien belegt, dass selbst Krebspatienten mit hohen körperlichen Beeinträchtigungen von Rehabilitationsleistungen profitieren könnten. Eine medizinische Rehabilitation erhöhe nachweislich die Chancen erfolgreicher beruflicher Wiedereingliederung oder dem Verbleib im Erwerbsleben, so Bartsch.

Eine Reha-Maßnahme reduziere maßgeblich körperliche und psychosoziale Folge­störungen und beuge damit einer dauerhaften Erwerbsminderung und den daraus resultierenden ökonomischen Konsequenzen vor. Viele Betroffene und ihre Familien seien nach einer häufig vermeidbaren Berentung einem hohen Armutsrisiko ausgesetzt.

Für die immer häufigere Nichtinanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen gibt es laut Krebsgesellschaft unterschiedliche Gründe: Noch vor einigen Jahren sei nach Abschluss der Akutbehandlung eines Krebspatienten mehr oder weniger „automatisch“ eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme erfolgt.

Heute hätten sich jedoch viele Behandlungskonzepte und -verläufe in der Onkologie grundlegend geändert: „Bei immer mehr Betroffenen gibt es nicht mehr den Abschluss der Akutbehandlung“, sagte Ulrich Kurlemann, erster Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG) und Mitglied im Patientenbeirat der Deutschen Krebshilfe.

Viele stationäre Akutbehandlungen würden ambulant weitergeführt. Eine Anschluss­heilrehabilitation, die sogenannte AHB, die sich unmittelbar oder spätestens nach 14 Tagen an die stationäre Behandlung anschließe, könne somit häufig nicht mehr direkt und unkompliziert durch die Krankenhaussozialdienste eingeleitet werden. „Um dennoch die notwendige medizinische Rehabilitation zu erhalten, müssen die Betroffenen einen entsprechenden Antrag bei dem zuständigen Rehabilitationsträger stellen – ein Schritt, vor dem schwer erkrankte Menschen ohne Beratung und begleitende Unterstützung häufig zurückschrecken“, konstatierte Kurlemann.

Patienten haben Informationsdefizite
Aus rehabilitationswissenschaftlichen Studien sei bekannt, dass Informationsdefizite auf Seiten des Patienten und der Behandler sowohl mit Blick auf die Zugangswege wie auch die Notwendigkeit und den Nutzen einer Maßnahme für die rückläufige Inanspruchnahme verantwortlich seien.

„Die Sorge vor dem Verlust des Arbeitsplatzes oder der Selbstständigkeit sollte Krebspatienten nicht davon abhalten, einen Reha-Antrag zu stellen“, forderte daher Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. Eine Reha­bilitationsmaßnahme trage im Gegenteil dazu bei, die Teilnahme am beruflichen und sozialen Leben zu sichern.

„Wenn direkt über das Krankenhaus keine AHB eingeleitet werden kann, empfehlen wir Krebspatienten, sich von einer ambulanten Krebsberatungsstelle im Antragsverfahren beraten und unterstützen zu lassen“, so Nettekoven. Auch der Informations- und Bera­tungsdienst der Deutschen Krebshilfe sowie Krebs-Selbsthilfeorganisationen erteilen kompetente Auskünfte und helfen bei der Antragsstellung.

hil

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