AOK plant neuen Selektivvertrag für Augenärzte
München – Die AOK Bayern hat landesweit einen Selektivvertrag zur leitlinienorientierten Behandlung der feuchten Makuladegeneration ausgeschrieben. Ziel ist es, über fest vereinbarte Qualitätskriterien die Behandlung betroffener Patienten zu optimieren und zugleich Abrechnungsunsicherheiten für Patienten vermeiden.
Bislang sieht das Honorarsystem für Augenärzte keine Abrechnungsmöglichkeit der Behandlung vor. Daher ist diese derzeit nur über Kostenerstattung möglich und kann nicht auf Krankenversichertenkarte erfolgen. „Wenn Verträge mit geeigneten Vertragspartnern geschlossen werden, können die Ärzte die Behandlung direkt mit der AOK abrechnen“, so Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern.
Bei Fortschreiten der feuchten Makuladegeneration, die ausschließlich bei älteren Menschen auftritt, verschlechtert sich die Sehfähigkeit im zentralen Gesichtsfeld. Insbesondere besteht die Gefahr, schnell zu erblinden. Die Behandlung erfolgt durch Augenärzte, die unter Operationsbedingungen Arzneimittel in die Netzhaut einbringen, um die Erkrankung bestmöglich zu behandeln. Laut AOK soll der Selektivvertrag zum 1. November starten.
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