Apotheker fordern klare Regeln für medizinisch eingesetztes Cannabis
Düsseldorf – Deutsche Apotheker wollen beim medizinischen Einsatz von Cannabis drei Anforderungen erfüllt sehen: Erstens müsse die erforderliche pharmazeutische Qualität gewährleistet werden, zweitens dürfe Cannabis, wie andere verschreibungspflichtige Arzneimittel auch, nur in Apotheken abgegeben werden, drittens müsse es von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Diese Forderungen beschloss die Hauptversammlung der deutschen Apotheker Anfang Oktober im Rahmen des Deutschen Apothekertages.
„Die Qualitätsanforderungen müssen wissenschaftlich fundiert und nachvollziehbar sein. Eine gleichbleibende Qualität kann nur bei einem kontrollierten Anbau mit ständiger Überprüfung, nicht jedoch bei einem Eigenanbau durch die Patienten gewährleistet werden“, begründete Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer den Beschluss.
Die Abgabe in der Apotheke sei unerlässlich, um die notwendige Beratung zur Anwendung sicherzustellen, die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung gewährleiste den Zugang zur ärztlich indizierten Cannabistherapie unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der einzelnen Patienten. Derzeit ist die Kostenübernahme cannabisbasierter Rezepturarzneimittel durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht einheitlich geregelt. Diese unterschiedliche Praxis der Krankenkassen sei für betroffene Patienten nicht hinnehmbar, so Kiefer.
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