Apotheker wollen gleiche ePA-Rechte wie Ärzte

Berlin – Der Deutsche Apothekerverein (DAV) fordert, dass Apotheken die gleichen Zugriffs- und Bearbeitungsrechte in der elektronischen Patientenakte (ePA) erhalten wie sie Ärzte haben. Das erklärte Vorstandsmitglied Jan-Niklas Francke beim DAV-Wirtschaftsforum in Berlin.
Der Zugriff auf Daten in der ePA sei für die Apotheker immer auf den Behandlungskontext beschränkt. Das heißt, dass Apotheken nach dem Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) durch die oder den Versicherten drei Tage lang Zugriff auf die elektronische Medikationsliste (eML), Arztbriefe und Befunde erhalten.
Dieser Zeitraum sei viel zu kurz und führe in der Praxis oft zu Problemen, bemängelte Francke. Es brauche mindestens eine Monatsfrist, besser noch eine Quartalslogik wie in der ambulanten Versorgung. „Geben Sie uns die Rechte, die die Ärzte auch haben“, forderte er von Sebastian Zilch, Unterabteilungsleiter Digitale Versorgung und Gematik im Bundesgesundheitsministerium (BMG).
So werde es künftig angesichts des Ausbaus sogenannter pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL) „dringend notwendig“ sein, dass Apotheken auch ein umfassendes Schreibrecht in der ePA erhalten, um die dabei anfallenden Daten einzustellen, was ihnen bis jetzt gesetzlich vorenthalten werde, erklärte Francke.
Zilch betonte, es sei durchaus möglich, dass Apotheken einen Schreibzugriff auf die ePA haben. Es liege vielmehr an der fehlenden technischen Umsetzung durch die Primärsystemhersteller, dass dies noch nicht der Fall sei.
Demgegenüber wandte Mark Langguth, ehemaliger Produktionsleiter der Gematik und heute Unternehmensberater, ein, dass es rechtlich sehr wohl Beschränkungen bei Zugriffs- und Schreibrechten für die Apotheken gebe. Bisher sei das nur für die Impfdokumentation und den elektronischen Medikationsplan (eMP) angedacht, der im Sommer starten soll.
Die Problematik der fehlenden Rechte sei seit dem Patientendatenschutzgesetz (PDSG) im Jahr 2020 in jeder Stellungnahme der Apothekerschaft angesprochen worden, ohne dass das BMG sich der Frage bisher gewidmet hätte. Zilch wiederum betonte, dass die Apotheken auch von den Reformen profitieren könnten, die mit dem Referentenentwurf für ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) angedacht seien.
So könne die vorgesehene digitale Bedarfseinschätzung Versicherte auch in andere Versorgungsebenen als Arztpraxen vermitteln – theoretisch also auch in Apotheken. Bei welchen Anlässen und Szenarien das so wäre, könne man heute noch nicht sagen, man befinde sich noch in einer sehr frühen Phase der Erwägung. „Dazu gibt es heute noch keine Festlegungen und keine Entscheidungen“, unterstrich er.
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