Appell für Verschiebung des Rollouts bei der elektronischen Patientenakte

München – Die Bundesregierung muss den Rollouttermin für die elektronische Patientenakte (ePA) verschieben. Diesen Appell hat die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) einstimmig formuliert.
Die Bundesregierung müsse „einen Fehlstart und damit Frust bei Ärzten und Psychotherapeuten sowie den Patienten“ vermeiden, hieß es von der VV. Echte Lasttests im laufenden Patientenbetrieb mit deutlich mehr als den bisher 300 eingebundenen Praxen seien aufgrund der bisher oft mangelhaften Hard- und Softwarearchitektur noch gar nicht möglich.
Der Start sei so lange zu verschieben, bis wesentliche Qualitätskriterien wie die reibungslose Einbindung in alle Praxisverwaltungssysteme erfüllt seien, mahnte die bayerische Ärzteschaft an.
Auch die Informationspolitik der Krankenkassen weist demnach „weiterhin massive Defizite auf“. Das gelte insbesondere zu den einzelnen Widerspruchsmöglichkeiten und Einschränkungsmöglichkeiten der ePA, wie es weiter hieß.
Kritisch sehen KVB-Vorstand und Delegierte darüber hinaus auch die jüngst entstandenen Rechtsunsicherheiten und Widersprüche im Zusammenhang mit der Videopsychotherapie. Das Berufsrecht erfordere die Anwesenheit der Patienten bei Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung in den Praxisräumen, so die VV. Die Psychotherapie-Vereinbarung im geänderten Bundesmantelvertrag lasse aber dies auch per Video zu.
Einstimmig drängten die Delegierten zudem auf ein Praxenförderungs- und Praxenzukunftsgesetz, um die Rahmenbedingungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten zu verbessern und damit das gesamte Gesundheitswesen resilienter zu machen.
Auch die Regulierung von investorenbetriebenen medizinischen Versorgungszentren wurde weiterhin als dringlich angesehen, um die Qualität der ambulanten Versorgung aufrecht zu erhalten. Der Einstieg von Investoren in MVZ müsse deutlich erschwert werden, so die Vertreterversammlung.
Weitere Themen waren die Reform der Notfallversorgung und die Ablehnung jeglicher Einmischung Dritter wie der Krankenkassen in die Terminvergabe der Praxen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: