Ärzteschaft

Approbationsordnung: Psychotherapeuten wollen Präzisierungen

  • Mittwoch, 29. Januar 2020

Berlin – Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) drängt auf eine zügige Verabschiedung der Approbationsordnung für Psychotherapeuten. „Ein akademischer Heilberuf braucht die Breite an wissenschaftlicher und praktischer Qualifizierung. Beides ist hier enthalten“, sagt der Bundesvorsitzende Gebhard Hentschel zu dem Entwurf, den das Bundesgesundheitsministerium am 17. Oktober 2019 vorgelegt hat.

Die Universitäten benötigten Zeit zur Gestaltung der Studiengänge und Anpassung der Prüfungsordnungen, um wie vorgesehen im Wintersemester 2020/21 beginnen zu können. Die Approbationsordnung müsse deshalb zügig verabschiedet werden, erklärte Hentschel. Der Bundesrat soll am 14. Februar über die Approbationsordnung abstimmen.

Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung, das der Bundestag am 26. September 2019 beschlossen hat, wird es Abiturienten ermöglicht, künftig direkt ein Universitätsstudium der Psychotherapie zu absolvieren.

Die Approbation kann nach einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung künftig bereits nach dem Studium, aufgeteilt in ein polyvalentes dreijähriges Bachelor- und ein zwei­jähriges Masterstudium, beantragt werden. Anschließend kann eine Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten absolviert werden.

Prüfungskommission soll aus Psychotherapeuten bestehen

Die DPtV fordert noch eine Änderung im Detail beziehungsweise in Paragraf 25 der Ap­pro­bationsordnung. Dieser sieht vor, dass die Prüfungskommission für die psychothera­peu­tische Prüfung auch aus Fachärzten „mit einer einschlägigen Weiterbildung“ besteht.

„Das ist befremdlich“, kritisiert Bundesvorsitzender Hentschel. Nur Angehörige der Berufs­gruppe seien in der Lage, die zu erwerbende Fachkompetenz inhaltlich richtig einzu­schät­zen und entsprechend zu bewerten.

Nach Ansicht der DPtV sollte in der Approbationsordnung präzisiert werden, dass bei den während des Studiums vorgesehenen berufsqualifizierenden praktischen Tätigkeiten Pa­tientenbehandlungen in unterschiedlichen wissenschaftlich anerkannten Verfahren statt­finden müssten. Die Anleitung durch entsprechend weitergebildete Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sollte verbindlich vorgeschrieben werden.

Gesamte Breite der Psychotherapie im Studium lehren

Die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefen­psychologie(DGPT) hatte vor kurzem darüber hinaus kritisiert, in dem Entwurf der Appro­ba­tionsordnung fehlten verbindliche Vorgaben dafür, dass das Fachgebiet der Psychothe­rapie in seiner gesamten Breite im Studium vertreten ist.

Das Fachgebiet müsse durch Dozenten und Hochschullehrer gelehrt werden, die über die Fachkunde oder eine Weiterbildung in psychoanalytischer, tiefenpsychologisch fundierter, systemischer und verhaltenstherapeutischer Psychotherapie verfügten.

„Es ist nicht akzeptabel, dass verhaltenstherapeutisch ausgebildete Hochschullehrer auch die anderen Verfahren unterrichten“, schreibt der DGPT-Vorsitzende Georg Schäfer in ei­nem Kommentar in PP. Damit würde die einseitig verhaltenstherapeutische Lehre an den Universitäten weiter fortgeschrieben.

PB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung