Approbationsordnung: Psychotherapeuten wollen Präzisierungen
Berlin – Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) drängt auf eine zügige Verabschiedung der Approbationsordnung für Psychotherapeuten. „Ein akademischer Heilberuf braucht die Breite an wissenschaftlicher und praktischer Qualifizierung. Beides ist hier enthalten“, sagt der Bundesvorsitzende Gebhard Hentschel zu dem Entwurf, den das Bundesgesundheitsministerium am 17. Oktober 2019 vorgelegt hat.
Die Universitäten benötigten Zeit zur Gestaltung der Studiengänge und Anpassung der Prüfungsordnungen, um wie vorgesehen im Wintersemester 2020/21 beginnen zu können. Die Approbationsordnung müsse deshalb zügig verabschiedet werden, erklärte Hentschel. Der Bundesrat soll am 14. Februar über die Approbationsordnung abstimmen.
Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung, das der Bundestag am 26. September 2019 beschlossen hat, wird es Abiturienten ermöglicht, künftig direkt ein Universitätsstudium der Psychotherapie zu absolvieren.
Die Approbation kann nach einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung künftig bereits nach dem Studium, aufgeteilt in ein polyvalentes dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium, beantragt werden. Anschließend kann eine Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten absolviert werden.
Prüfungskommission soll aus Psychotherapeuten bestehen
Die DPtV fordert noch eine Änderung im Detail beziehungsweise in Paragraf 25 der Approbationsordnung. Dieser sieht vor, dass die Prüfungskommission für die psychotherapeutische Prüfung auch aus Fachärzten „mit einer einschlägigen Weiterbildung“ besteht.
„Das ist befremdlich“, kritisiert Bundesvorsitzender Hentschel. Nur Angehörige der Berufsgruppe seien in der Lage, die zu erwerbende Fachkompetenz inhaltlich richtig einzuschätzen und entsprechend zu bewerten.
Nach Ansicht der DPtV sollte in der Approbationsordnung präzisiert werden, dass bei den während des Studiums vorgesehenen berufsqualifizierenden praktischen Tätigkeiten Patientenbehandlungen in unterschiedlichen wissenschaftlich anerkannten Verfahren stattfinden müssten. Die Anleitung durch entsprechend weitergebildete Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sollte verbindlich vorgeschrieben werden.
Gesamte Breite der Psychotherapie im Studium lehren
Die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie(DGPT) hatte vor kurzem darüber hinaus kritisiert, in dem Entwurf der Approbationsordnung fehlten verbindliche Vorgaben dafür, dass das Fachgebiet der Psychotherapie in seiner gesamten Breite im Studium vertreten ist.
Das Fachgebiet müsse durch Dozenten und Hochschullehrer gelehrt werden, die über die Fachkunde oder eine Weiterbildung in psychoanalytischer, tiefenpsychologisch fundierter, systemischer und verhaltenstherapeutischer Psychotherapie verfügten.
„Es ist nicht akzeptabel, dass verhaltenstherapeutisch ausgebildete Hochschullehrer auch die anderen Verfahren unterrichten“, schreibt der DGPT-Vorsitzende Georg Schäfer in einem Kommentar in PP. Damit würde die einseitig verhaltenstherapeutische Lehre an den Universitäten weiter fortgeschrieben.
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