Arbeitgeber darf ärztliches Attest schon ab dem ersten Tag verlangen

Erfurt – Arbeitgeber können von einzelnen Arbeitnehmern verlangen, dass sie schon vom ersten Krankheitstag an ein ärztliches Attest vorlegen. Wie heute das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied, muss der Arbeitgeber dabei keine Gründe nennen. (Az: 5 AZR 886/11)
Damit wiesen die obersten Arbeitsrichter eine Redakteurin des Westdeutschen Rundfunks (WDR) ab. Sie hatte für den 30. November 2010 eine Dienstreise beantragt, bekam diese aber nicht genehmigt. Sie meldete sich am 30. November krank und erschien am Folgetag wieder bei der Arbeit. Danach forderte der WDR sie auf, künftig schon ab dem ersten Krankheitstag einen Arzt aufzusuchen und ein Attest vorzulegen.
Die Redakteurin meinte, der Arbeitgeber müsse solch eine Anweisung sachlich rechtfertigen, und dürfe sich auch nicht einzelne Arbeitnehmer herauspicken. Zudem sehe der einschlägige Tarifvertrag ein derartiges Recht nicht vor.
Wie nun das BAG entschied, lässt das Gesetz hier Einzelanweisungen auch ohne die Nennung von Gründen zu. Ein Tarifvertrag stehe dem nur entgegen, wenn er ausdrücklich andere Regelungen trifft. Dies sei hier aber nicht der Fall.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: