Vermischtes

Arbeitgeber darf ärztliches Attest schon ab dem ersten Tag verlangen

  • Mittwoch, 14. November 2012
Uploaded: 07.08.2012 17:34:57 by mis
dpa

Erfurt – Arbeitgeber können von einzelnen Arbeitnehmern verlangen, dass sie schon vom ersten Krankheitstag an ein ärztliches Attest vorlegen. Wie heute das Bundes­arbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied, muss der Arbeitgeber dabei keine Gründe nennen. (Az: 5 AZR 886/11)  

Damit wiesen die obersten Arbeitsrichter eine Redakteurin des Westdeutschen Rund­funks (WDR) ab. Sie hatte für den 30. November 2010 eine Dienstreise beantragt, bekam diese aber nicht genehmigt. Sie meldete sich am 30. November krank und erschien am Folgetag wieder bei der Arbeit. Danach forderte der WDR sie auf, künftig schon ab dem ersten Krankheitstag einen Arzt aufzusuchen und ein Attest vorzulegen.  

Die Redakteurin meinte, der Arbeitgeber müsse solch eine Anweisung sachlich recht­fertigen, und dürfe sich auch nicht einzelne Arbeitnehmer herauspicken. Zudem sehe der einschlägige Tarifvertrag ein derartiges Recht nicht vor.  

Wie nun das BAG entschied, lässt das Gesetz hier Einzelanweisungen auch ohne die Nennung von Gründen zu. Ein Tarifvertrag stehe dem nur entgegen, wenn er ausdrücklich andere Regelungen trifft. Dies sei hier aber nicht der Fall.

afp

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