Politik

Arbeitsagentur will erkrankte Hartz-IV-Empfänger kontrollieren

  • Montag, 8. April 2013

Berlin – Hartz-IV-Empfänger, die häufiger krank sind, müssen sich auf schärfere Kontrollen der Jobcenter gefasst machen. In Einzelfällen solle geprüft werden, ob bei einer Krankmeldung tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums heute in Berlin. Die möglichen Sanktionen reichen von einer Verwarnung bis zur vorübergehenden Streichung des Arbeitslosengeldes.

Einer schon seit zwei Jahren bestehenden Regelung zufolge können Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit besonders dann bestehen, wenn sich ein Hartz-IV-Empfänger häufig nur für kurze Zeit oder oft zu Beginn oder Ende einer Woche krankschreiben lässt.   

Weiterer Anlass einer Prüfung kann sein, dass die Krankschreibung von einem Arzt stammt, „der durch die Häufigkeit der von ihm ausgestellten Arbeitsunfähigkeits­bescheinigungen auffällig geworden ist“, heißt es in dem entsprechenden Gesetz. Beim Verdacht auf eine möglicherweise vorgeschobene Erkrankung sollen die Jobcenter den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einschalten.   

Mit den Angaben bestätigte sich ein Bericht der Bild-Zeitung vom Montag. Die Regelung besteht nach Angaben des Arbeitsministeriums bereits seit zwei Jahren. Neu sind nach Angaben des Sprechers die Detailregelungen zur Umsetzung des Gesetzes, darunter Bestimmungen zum Datenschutz. Es gebe allerdings keinerlei Häufungen bei den Krankschreibungen.   

Wenn sich ein Hartz-IV-Empfänger zu Unrecht krank gemeldet hat, gelten für ihn die gleichen Sanktionen wie bei anderen Verstößen - etwa wenn er Bewerbungstermine nicht wahrnimmt. Dies reicht von einer Verwarnung über eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II bis hin zur kompletten Streichung für einen befristeten Zeitraum.   

Kritik von Grünen und Linken
Kritik an der Regelung kam von der Linkspartei. „Wir halten das für Strafverfolgung bis ins Arztzimmer“, sagte Parteichef Bernd Riexinger vor Journalisten in Berlin. „Wenn jetzt ganz gezielt Arbeitslosen bis ins Arztzimmer nachspioniert werden soll, dann riskiert man ganz bewusst eine schlechtere medizinische Versorgung für die betreffenden Erwerbs­losen.“ Die Weisung müsse „vom Tisch“, sagte Riexinger. „Wir werden alle politischen und rechtlichen Schritte dagegen prüfen.“   

Auch die Grünen äußerten sich skeptisch zu den Überpüfungen. „Das kommt sehr scharf daher, es klingt schon wieder nach Missbrauch“, sagte Parteichefin Claudia Roth. „Solange nicht das Fördern wieder in den Vordergrund kommt, wollen wir ein Sanktions­moratorium anstatt mehr Sanktionen.“ Die Situation von Hartz-IV-Empfängern solle verbessert werden, indem die Sätze angehoben werden.

afp

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