Arbeitsmediziner wollen Gonarthrose als Berufskrankheit anerkennen
Frankfurt – Für eine Anerkennung des Kniegelenkverschleißes (Gonarthrose) als Berufskrankheit plädieren Arbeitsmediziner der Universität Frankfurt. Menschen, die oft kniend arbeiten, leiden häufig an einer Gonarthrose. Ein ärztlicher Sachverständigenbeirat hatte dem Bundesarbeitsminister deshalb bereits im Oktober 2005 geraten, Gonarthrose in die Berufskrankheitenverordnung aufzunehmen.
Anfang der 1950er-Jahre wurden die Meniskusschäden aufgenommen. Es war aufgefallen, dass insbesondere Bergarbeiter wegen der knienden Tätigkeit in niedrigen Stollen ein erhöhtes Risiko haben, einen Meniskusschaden zu bekommen. Bei einer knienden Tätigkeit wird aber nicht nur der knorpelige Meniskus beeinträchtigt, sondern schließlich auch das gesamte Kniegelenk. Das schließt die Arbeitsmedizinerin Gine Elsner aus einer Fall-Kontrollstudie. Sie hatte 295 Patienten mit einer fortgeschrittenen Gonarthrose hinsichtlich ihrer lebenslangen Belastungen mit 328 Kontrollpersonen verglichen. Die Patienten und die gesunden Kontrollpersonen wurden zu ihren lebenslangen beruflichen Belastungen und außerberuflichen Faktoren befragt.
Es zeigte sich, dass die Gonarthrose-Patienten deutlich häufiger in ihrem Leben zuvor eine Tätigkeit im Knien, im Hocken oder im Fersensitz ausgeführt hatten. Von den Fällen gaben 21 Prozent an, in ihrem Leben mehr als 10.800 Stunden im Knien, Hocken oder im Fersensitz gearbeitet zu haben. Im Vergleich dazu gaben nur rund fünf Prozent der gesunden Kontrollpersonen an, so oft in das Knie belastende Positionen tätig gewesen zu sein. Damit ist bei einer Belastungsdosis von fast 11.000 Stunden im Knien, Hocken oder im Fersensitz das Risiko, eine Gonarthrose zu entwickeln, mehr als doppelt so groß wie für das knie nicht belastende Tätigkeiten.
Würde die Gonarthrose als Berufskrankheit anerkannt, müssten die Unfallversicherung die Renten und Heilmaßnahmen für die Geschädigten bezahlen. Sie gingen also ausschließlich zu Lasten der Arbeitgeber. „Die Regierung muss sich entscheiden, ob sie die Gonarthrose auch gegen den Widerstand der Berufsgenossenschaften in die Berufskrankheitenliste aufnimmt“, sagte Elsner.
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